Zusammenfassung
Der Bauer V verkaufte im Mai 1994 seinen Krautacker EZ465 mit schriftlichem Vertrag an den Nachbarn K. Als dieser in der Folge auf die bücherliche Abwicklung drängte, vertröstete ihn V immer wieder. V war nämlich auf der Suche nach einem besseren Käufer, weil er meinte, den Acker zu billig verkauft zu haben. K, dem das schließlich zu dumm wurde, erwirkte im März 1996 die Vormerkung seines Eigentums auf der Liegenschaft EZ465 und klagte V auf Zuhaltung des Vertrages. Zu diesem Zeitpunkt war bereits die von V im November 1995 beantragte Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung mit Wirksamkeit bis 18.12.1996 im Grundbuch eingetragen. Im Oktober 1996 wurde der Klage des K rechtskräftig stattgegeben und die Rechtfertigung der von K erwirkten Vormerkung im Grundbuch angemerkt. Am 10.12.1996 beantragte L, der den Krautacker im Februar 1996 von V gekauft hatte, unter Vorlage des Rangordnungsbeschlusses und des Kaufvertrags die Einverleibung seines Eigentumsrechts an der Liegenschaft EZ 465.
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References
In Anlehnung an die E des OGH NZ1998, 281 mit Anm Hoyer (286). Problembereiche: Prioritätsgrundsatz; Vormerkung; Anmerkung der Rangordnung.
Vgl Reischauer in Rummel3 § 920 Rz 10 mwN zur Rsp.
Gewährleistungsrecht ist hier nicht anwendbar, weil noch keine Übergabe der Liegenschaft stattgefunden hat (II/3/68).
In Anlehnung an die E des OGH SZ 42/25. Problembereiche: Materielles Publizitätsprinzip.
Da sich die eingetragene Hypothek betraglich mit der (vorgegebenen) Darlehensforderung deckt und E sowohl Pfand-als auch Darlehensschuldner zu sein scheint, kann hier dahingestellt bleiben, ob Z nur die dingliche Haftung des E oder auch das Forderungsrecht gegen E erwirbt (vgl IV/10/42).
Gschnitzer in Klang2 IV/1, 422; Rummel in Rummel3 § 916 Rz 4.
Dazu etwa Apathy, Der Verwendungsanspruch (1988) 69 ff; Rummel in Rummel3 § 1041 Rz6.
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(2010). Grundbuch. In: Apathy, P., et al. Bürgerliches Recht. Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-211-99435-1_29
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