Auszug
Wissenschaft und Praxis werden oft als Gegensatz gesehen. Hier die — theoretische, hehre — Wissenschaft, die mit wissenschaftlichen Methoden ihren Gegenstand — in unserem Fall das Recht — untersucht und darstellt. Dort die Praxis der Rechtserzeugung und der Vbllziehung, die eingezwängt zwischen politischen Wünschen und Vorstellungen, Tagespolitik, gerade auftretenden Problemen und Fällen Recht zu entwickeln oder anzuwenden hat. Manchmal gelingt eine Symbiose aus Wissenschaft und Praxis, die zu fruchtbaren Ergebnissen führt. Professor Bernhard Raschauer ist einer dieser seltenen Spezies. Es gelingt ihm, sein fundiertes wissenschaftliches Wissen und Werken mit Engagement der Praxis zur Verfügung zu stellen — als Experte in Beratungen, Verfasser von Studien, bei der Mitarbeit an Gesetzesentwürfen, als Lehrender, der Umweltrecht zu einem seiner (vielen) Schwerpunkte machte und damit einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung von Umweltjurist Innen leistet, und der sich auch nicht scheut, selbst in die Niederungen der Praxis zu gehen, als Umweltanwalt in Niederösterreich und als Mitglied des Umweltsenates.
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Petek, W. (2008). Der Einfluss von Bernhard Raschauer auf die Praxis des Umweltrechts. In: Ennöckl, D., Raschauer, N., Schulev-Steindl, E., Wessely, W. (eds) Über Struktur und Vielfalt im Öffentlichen Recht. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-211-79380-0_10
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