Auszug
Rechtswidrig ist ein Verhalten, wenn es mit den Verhaltensanforderungen der Rechtsordnung, den rechtlichen Verboten und Geboten, in Widerspruch steht. Das Rechtswidrigkeitsurteil ergibt sich also formal aus dem Vergleich mit den rechtlichen Verhaltensnormen. Der Begriff ist nicht quantifizierbar: Ein Verhalten kann nicht mehr oder weniger rechtswidrig sein, sondern nur rechtswidrig oder rechtmäßig.
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(2008). Lehre vom Unrecht und vom Tatbestand. In: Österreichisches Strafrecht Allgemeiner Teil I. Springers Kurzlehrbücher der Rechtswissenschaft. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-211-74424-6_10
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