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Auszug

Das Grondwet, die Verfassung der Niederlande, ist in ihren Grundzügen seit 1814 in Kraft. Sie wurde zuletzt 1983 grundlegend überarbeitet und neu kundgemacht. Die Niederlande sind eine konstitutionelle Monarchie mit parlamentarischem Regierungssystem. Das niederländische Parlament (Staten-Generaal), besteht aus zwei Kammern, deren Legislaturperiode je vier Jahre beträgt. Die Erste Kammer setzt sich aus 75 Senatoren zusammen, die von den Mitgliedern der Provinziallandtage (Provinzialstaaten) gewählt werden. Die 150 Mitglieder der Zweiten Kammer, dem Abgeordnetenhaus, werden in allgemeinen Wahlen nach dem Verhältniswahlrecht gewählt, wobei es keine Prozenthürde gibt (Art 51 Vfg). Die Regierung setzt sich aus der Königin und den Ministern zusammen (Art 42 Vfg). Als höchstes beratendes Organ der Regierung besteht ein Staatsrat.

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Stern, J. (2008). Niederlande. In: Kucsko-Stadlmayer, G. (eds) Europäische Ombudsman-Institutionen. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-211-72841-3_39

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