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Yves Klein und die Frage des intellektuellen Eigentums

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Yves Klein
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Auszug

Zwischen 1959 und 1961 reichte Yves Klein beim INPI (Institut national de la Propriété industrielle. Französisches Institut für geistiges Eigentum) sechs „Soleau-Umschläge“ ein, meldete ein Patent an und ließ ein Modell registrieren. Der Soleau-Umschlag (eine französische Besonderheit, die den Namen ihres Erfinders trägt) stellt ein behelfsmäßiges Registrierungsmittel für Erfindungen dar; dieses unaufwendige Verfahren schüzt den Erfinder nicht in derselben Weise wie ein Patent, ermöglicht es jedoch, der Schöpfung ein bestimmtes Datum zuzuweisen und kann in einem Streit um zeitliches Vorangehen ein Beweiselement darstellen. Klein wollte auf diese Art die chemische Formel des im IKB–„International Klein Blue“, dem Farbstoff der meisten seiner Monochrome—verwendeten Bindemittels schützen, doch auch die Idee, für Skulpturen, die mittels Helium schweben können, order einen Elektromagneten, ein Projekt für Brunnen aus Wasser- und Feuerstrahlen, das Prinzip der Architectures de ľair, wo Mauern und Decken durch mächtige Warmluftströme ersetzt werden, eine „pneumatische Rakete“ mit unerschöpflicher Energie, und eine rein industrielle Anwendung seiner Arbeiten um das IKB, nämlich den Gebrauch des Bindemittels zum Schutz der seitlichen Schnittflächen der Druckpapierrollen⋯

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  1. 1 Für mehr Details zu diesen Künstelerpatenten erlaube ich mir, auf eines meiner eigenen Werke zu verweisen: Le Peintre et son modèle dété, Genf 2001.

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  4. Das Droit ďaubaine ist im Feudalsystem das Recht des Herren, die Güter von Fremden zu beschlagnahmen. Hains legt boshafterweise nahe, dass Yves Klein oder Daniel Buren ein Recht dieser Art auf das Blau oder auf Streifen ausübten⋯

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Semin, D. (2007). Yves Klein und die Frage des intellektuellen Eigentums. In: Yves Klein. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-211-71391-4_22

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-211-71391-4_22

  • Publisher Name: Springer, Vienna

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