Auszug
Das Hausrecht ist die Freiheit, innerhalb seiner Grundstücke und Räume darüber zu entscheiden, wer sich in ihnen aufhalten darf und wer nicht. Indirekt ist dadurch auch die freie Vornahme jener Tätigkeiten geschützt, für die der Berechtigte die Liegenschaft bestimmt hat und die durch die unberechtigte Anwesenheit eines anderen gestört wird.
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(2007). Weitere Delikte gegen die Freiheit. In: Strafrecht, Besonderer Teil I. Springer Notes Rechtswissenschaft. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-211-70907-8_13
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