Auszug
Die geschichtliche Entwicklung hat gezeigt, dass die Fremdbestimmung immer mehr zugunsten des Selbstbestimmungsrechtes zurückgedrängt wurde. Vor Jahrzehnten war die Ansicht vorherrschend, dass der Arzt als Experte aufgrund seines Fachwissens alleine das Wohl des Patienten zu bestimmen hatte. Die Legitimation für die Behandlung wurde also aus dem überlegenen Fachwissen des Arztes gezogen; ein Fachwissen, über das der Patient nicht verfügt. Es war daher nur folgerichtig, den Patienten nicht einzubeziehen, ja ihn erst gar nicht die Entscheidung treffen zu lassen, ob eine medizinische Behandlung durchgeführt wird oder nicht.
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Peintinger, Therapeutische Partnerschaft (2003).
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Bachinger, G. (2007). Das neue Patientenverfügungs-Gesetz in Österreich. In: Körtner, U.H.J., Kopetzki, C., Kletečka-Pulker, M. (eds) Das österreichische Patientenverfügungsgesetz. Schriftenreihe Ethik und Recht in der Medizin, vol 1. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-211-70877-4_7
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