Auszug
In der Debatte um ethische Probleme am Lebensende spielt die Frage von Patientenverfügungen eine wichtige Rolle. Sie gelten als ein Instrument, um die Autonomie von Patienten zu stärken, insbesondere das Selbstbestimmungsrecht von Todkranken und Sterbenden.1 Auch die Kirchen unterstützen dieses Anliegen. Die Evangelische Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz haben gemeinsam eine Handreichung und ein Formular für eine christliche Patientenverfügung herausgegeben.2 Nach ihrer Ansicht findet das Selbstbestimmungsrecht des Patienten seine Grenze allerdings dort, wo die Forderung nach Tötung auf Verlangen erhoben wird. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern ist überdies umstritten, wie verbindlich Patientenverfügungen für die behandelnden Ärzte und das Pflegepersonal aus rechtlicher Sicht sind, oder anders gefragt, welche Kriterien solche Verfügungen erfüllen müssen, um als rechtverbindlicher Ausdruck des Patientenwillens für den Fall zu gelten, dass der Patient aktuell nicht mehr zustimmungsfähig ist. Im Ringen um klare gesetzliche Regelungen wird einerseits auf das Prinzip der Patientenautonomie verwiesen, andererseits aber auf das Prinzip der Fürsorge und der Verpflichtung zum Lebensschutz, der aus dem Recht auf Leben abgeleitet wird. Beide Prinzipien werden aus der Menschenwürde abgeleitet, können aber zueinander in Spannung geraten. Umstritten ist auch, ob die Reichweite von Patientenverfügungen auf tödlich verlaufende Krankheiten oder die unmittelbare Sterbephase (Terminal- und Finalphase) begrenzt werden soll, oder ob Patientenverfügungen auch für Krankheitslagen gelten sollen, die nicht zum Tode führen. Darüber wird auch in den Kirchen weiter intensiv diskutiert.
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Eine gute Übersicht über weitere Formulare bietet das Buch von Th. Jacobi/A. T. May/R. Kielstein/W. Bienwald (Hrsg), Ratgeber Patientenverfügung. Vorgedacht oder selbstverfasst? (Ethik in der Praxis — Materialien 2), Münster (2005).
Deutsche Bischofskonferenz/Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (Hrsg), Christliche Patientenverfügung. Mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Gemeinsame Texte 15, Hannover/Bonn (2003).
Erklärung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich zum menschenwürdigen Sterben vom 14. 1. 2000, http://www.kirchen.at/dokumente/mwuerdsterben.htm.
Die österreichischen Bischöfe, Leben in Fülle. Leitlinien für katholische Einrichtungen im Dienst der Gesundheitsfürsorge (Schriftenreihe „Die österreichischen Bischöfe“, Nr 6) Wien (2006), http://www.bischofskonferenz.at/article_detail.siteswift?so=all&do=all&c=download&d=s%3A12%3A%22article%3A84%3A6%22%3B.
Leben in Fülle (s FN 4) 26 f.
Leben in Fülle (s FN 4) 27.
Leben in Fülle (s FN 4) 27.
Leben in Fülle (s FN 4) 27.
Leben in Fülle (s FN 4) 27.
F. Vorrath, Chancen und Grenzen der Patientenverfügung, in A. May/R. Charbonnier (Hrsg), Patientenverfügungen. Unterschiedliche Regelungsmöglichkeiten zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge, Münster (2005) 15–18, hier 17. Vgl dazu H. Kreß, Am Lebensende. Patientenverfügungen und das Recht auf Selbstbestimmung in der Perspektive protestantischer Ethik, in U. Körtner/G. Virt/D. v. Engelhardt/F. Haslinger (Hrsg), Lebensanfang und Lebensende in den Weltreligionen. Beiträge zu einer interkulturellen Medizinethik, Neukirchen-Vluyn (2006) 95–114, hier 103 f.
H. Kreß, aaO (FN 10) 103 f.
Ministerium der Justiz (Hrsg), Sterbehilfe und Sterbebegleitung, Ethische, rechtliche und medizinische Bewertung des Spannungsverhältnisses zwischen ärztlicher Lebenserhaltungspflicht und Selbstbestimmung des Patienten. Bericht der Bioethik-Kommission Rheinland-Pfalz, Mainz, vom 23. 4. 2004, 117 (These 28).
H. Kreß, aaO (FN 10) 104.
Vgl Kirchenamt der EKD (Hrsg), Sterben hat seine Zeit. Überlegungen zum Umgang mit Patientenverfügungen aus evangelischer Sicht. Ein Beitrag der Kammer für Öffentliche Verantwortung der EKD (EKD-Texte 80), Hannover (2005).
Sterben hat seine Zeit (s FN 15) 6.
Sterben hat seine Zeit (s FN 15) 6.
Sterben hat seine Zeit (s FN 15) 7.
Sterben hat seine Zeit (s FN 15) 8.
Sterben hat seine Zeit (s FN 15) 13.
Sterben hat seine Zeit (s FN 15) 17.
Sterben hat seine Zeit (s FN 15) 7.
Vgl H. Kreß, aaO (FN 10) 101. Ebenfalls kritisch gegenüber dem EKD-Text äußert sich K.-M. Kodalle, Der Tod als „Geschick“? Die Stellungnahme der Evangelischen Kirche zum Stellenwert der Patientenverfügung, ZEE 49 (2005) 23-229.
Vgl Sterben hat seine Zeit (s FN 15) 21.
Sterben hat seine Zeit (s FN 15) 21.
Zum Stand der deutschen Diskussion siehe J.G. Meran/S.E. Geissendörfer/ A.T. May/A. Simon (Hrsg), Möglichkeiten einer standardisierten Patientenverfügung. Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums der Gesundheit (Ethik in der Praxis — Materialien 6), Münster (2002); A. T. May/R. Charbonnier (Hrsg), Patientenverfügungen. Unterschiedliche Regelungsmöglichkeiten zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge. Mit der Stellungnahme des Nationalen Ethikrats zu Patientenverfügungen (Ethik in der Praxis 21), Münster (2005); M. v. Renesse, Die Patientenverfügung — „Autonomie bis zuletzt?“, ZEE 49 (2005) 144 f; Th. Wagenitz, Finale Selbstbestimmung? Zu den Möglichkeiten und Grenzen der Patientenverfügung im geltenden und künftigen Recht, FamRZ 2005, 669–678.
Sterben hat seine Zeit (s FN 15) 17.
Der deutsche Nationale Ethikrat ist demgegenüber mehrheitlich der Auffassung, dass die Gültigkeit einer Patientenverfügung nicht davon abhängig gemacht werden sollte, dass der Errichtung eine fachkundige — sei es ärztliche, sei es rechtliche — Beratung vorausgegangen ist. Vgl Nationaler Ethikrat, Stellungnahme Patientenverfügung — Ein Instrument der Selbstbestimmung, Berlin (2005) 33.
G. Ehninger, Wer stirbt wann? Soviel gilt der Patientenwille, FAZ vom 31. 1. 2005.
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Körtner, U.H.J. (2007). Patientenverfügungen in der theologischen Diskussion. In: Körtner, U.H.J., Kopetzki, C., Kletečka-Pulker, M. (eds) Das österreichische Patientenverfügungsgesetz. Schriftenreihe Ethik und Recht in der Medizin, vol 1. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-211-70877-4_2
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