Zusammenfassung
Im Zeitalter der Globalisierung bilden vermehrt auch Fragen der „Entterritorialisierung“ des Rechts Gegenstand des rechtswissenschaftlichen Erkenntnisinteresses. Dabei handelt es sich um eine Entwicklung, deren Auswirkungen in verschiedenen Rechtsgebieten zu beobachten sind; allen voran im Völkerrecht, dessen ursprünglich zwischenstaatlicher Charakter infolge seiner voranschreitenden Konstitutionalisierung wie aber auch Fragmentierung in spezifische Subsysteme immer stärker in den Hintergrund tritt. Vielmehr folgt aus der Übertragung genuin staatlicher Hoheitsgewalt auf supra- und internationale Organisationen eine zunehmende Einbindung des Individuums als Rechtssubjekt regelungsspezifischer ‘governance’-Netzwerke. Fragen des in solchen Mehrebenensystemen zu gewährleistenden Grundrechtsschutzes bilden mehr denn je zuvor ein sehr wesentliches und in dieser Untersuchung zu erörterndes Rechtsproblem des öffentlichen Rechts.
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Literatur
Siehe Frowein , Konstitutionalisierung des Völkerrechts, 427ff und 3. Kap I.A.3. mit den dortigen Nachweisen.
Vgl dazu zB Harlow , Accountability, 168ff; Rumler-Korinek, JRP 2004, 227ff sowie die Beiträge in Griller, International Economic Governance; zur rechtlichen Struktur der Welt als ein Mehrebenensystem und zum Einzelnen in einer Welt jenseits des Staats siehe Wahl, Verfassungsstaat, 53ff.
Vgl dazu etwa Schöpfer , Extraterritoriale Wirkung.
Bei diesen ist die extraterritoriale Wirkung in der Regel auf die EU-Mitgliedstaaten beschränkt, vgl Neßler , NVwZ 1995, 863ff; B. Raschauer, FS Öhlinger, 661ff.
Der EGMR, Urteil v 23. 3. 1995, Loizidou gegen Türkei (preliminary objections), Serie A-310, Z 75 beschreibt die Konvention als „constitutional instrument of European public order (ordre public)“; vgl Grabenwarter, VVDStRL 60, 294, 316f jeweils mwN und unten 1. Kap II.A.
Die Erörterung des territorialen Geltungsbereichs der Grundrechte der US-Verfassung ist aber nicht Gegenstand dieser Arbeit. Auch dieser bedarf, selbst im Hinblick auf die Häftlinge in Guantánamo differenzierter Betrachtung, vgl etwa die Supreme Court Entscheidungen in Rasul et al v. Bush, Hamdi v. Bush sowie Sosa v. Alvarez-Machain und dazu näher Tams, AVR 2004, 445ff; Hillgenberg, FS Ress, 133ff. Exemplarisch für die Kritik in den europäischen Medien siehe Conchiglia, Rechtlos in Guantánamo Bay, Le Monde Diplomatique v 16. 1. 2004 sowie Cole, „Goodbye, Menschenrechte. Der Fall Guantánamo sollte allen eine Warnung sein — und die Weltöffentlichkeit aufrütteln, Die ZEIT v 15. 4. 2004.
Vgl R. Kagan, Power and Weakness, Policy Review 2002, No. 113.
Ähnlich Giegerich, EuGRZ 2004, 759ff.
Zur Rechtsdogmatik und deren Erkenntnisinteressen siehe allgemein Bydlinski, Methodenlehre, 8ff.
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Thallinger, G. (2008). Einleitung. In: Grundrechte und extraterritoriale Hoheitsakte. Europainstitut Wirtschaftsuniversität Wien Schriftenreihe / Europainstitut Wirtschaftsuniversität Wien Publication Series, vol 29. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-211-70871-2_1
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