Zusammenfassung
Der in Oxford geborene Josef Winternitz hatte unter anderem bei Philipp Frank in Prag studiert und sich Anfang der Zwanzigerjahre mit philosophischen Aspekten der Relativitätstheorie auseinandergesetzt.2 Als KPD-Mitglied und hauptamtlicher Funktionär hatte er sich später politik- und gesellschaftswissenschaftlichen Themen zugewandt und unter den Pseudonymen „Lenz“ und „Sommer“ zahlreiche parteitheoretische Schriften verfaßt.3
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Literatur
Josef Winternitz, Relativitätstheorie und Erkenntnislehre. Eine Untersuchung über die erkenntnistheoretischen Grundlagen der Einsteinschen Theorie und die Bedeutung ihrer Ergebnisse für die allgemeinen Probleme des Naturerkennens [= Wissenschaft und Hypothese, Bd. 23]. Leipzig/Berlin: Teubner 1923. VIII+ 230 S.
Vgl. Winternitz, Kausalität.
Vgl. Keßler, Exil und Nach-Exil, S. 55–78
Auf diesen Aufsatz Schlicks nimmt Winternitz in seinem Buch (S. 205 ff.) kritisch Bezug.
Vgl. Hans Reichenbach an Moritz Schlick 3. Februar 1923; in Reichenbachs Rezension /Winternitz , S. 827 heißt es, daß „die mehr glossierende Art der Darstellung, die aus einem Mangel an Disposition entspringt, ermüdend“ wirke.
Moritz Schlick an Hans Reichenbach, 16. Februar 1923.
Zu Schlicks Auseinandersetzung mit Cassirer siehe 1921a Neue Physik, in diesem Band. c Ts: hdochi; Korrektur
Vgl. Winternitz, Relativitätstheorie und Erkenntnislehre, S. 206: „Das Kausalgesetz, Zeitlichkeit und Räumlichkeit überhaupt, gewisse Stetigkeitsvoraussetzungen, ohne die die Methoden der Approximation unmöglich wären, deren Formulierung aber nun angesichts der Quantentheorie mit doppelter Vorsicht erfolgen muß, und schließlich der Satz vom zureichenden Grunde.“
Vgl. Relativitätstheorie und Erkenntnislehre, S. 206: „Das Kausalgesetz, Zeitlichkeit und Räumlichkeit überhaupt, gewisse Stetigkeitsvoraussetzungen, ohne die die Methoden der Approximation unmöglich wären, deren Formulierung aber nun angesichts der Quantentheorie mit doppelter Vorsicht erfolgen muß, und schließlich der Satz vom zureichenden Grunde.“ ebd., Fußnote S. 206.
Vgl. Relativitätstheorie und Erkenntnislehre, S. 206: „Das Kausalgesetz, Zeitlichkeit und Räumlichkeit überhaupt, gewisse Stetigkeitsvoraussetzungen, ohne die die Methoden der Approximation unmöglich wären, deren Formulierung aber nun angesichts der Quantentheorie mit doppelter Vorsicht erfolgen muß, und schließlich der Satz vom zureichenden Grunde.“ ebd., S. 207: „Wollten wir die Gegenfrage stellen, welche Prinzipien des Empirismus in den Grundlagen der Relativitätstheorie enthalten sind, so wäre das freilich unvernünftig, weil doch der Empirismus konsequenterweise kein anderes Prinzip kennen sollte als das, daß es keine Prinzipien gibt, und demgemäß seine Bestätigung nur darin finden kann, daß in der physikalischen Theorie alle bis dahin für gültig angesehenen Prinzipien aufgegeben werden, wovon bislang noch keine Rede ist.“
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Glassner, E., König-Porstner, H. (2012). [Rezension von:] Josef Winternitz, Relativitätstheorie und Erkenntnislehre. In: Glassner, E., König-Porstner, H. (eds) Moritz Schlick Rostock, Kiel, Wien. Moritz Schlick Gesamtausgabe, vol 5. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-211-69443-5_27
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Publisher Name: Springer, Vienna
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