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Die Vereinigten Staaten von Amerika

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Vom Staatenbund zum Bundesstaat?

Part of the book series: Europainstitut Wirtschaftsuniversität Wien Schriftenreihe ((EUROPAINSTITUT,volume 27))

  • 894 Accesses

Auszug

Verfassungsrechtlich betrachtet waren die 13 englischen Kolonien, aus denen die Vereinigten Staaten hervorgehen sollten, unterschiedlich organisiert: Einige waren anfänglich als Handelsgesellschaften organisiert, die Monopole über ein gewisses Gebiet eingeräumt erhielten und einen Prozentsatz ihres Gewinnes an London abführen mussten. Neben das Handelsmonopol traten weitreichende herrschaftliche Rechte. Beispiele für Gründung durch solche jointstock-companies bieten Virginia und Massachusetts. Zweitens existierten selbstregierte Kolonien wie etwa Rhode Island und drittens proprietary colonies, die aufgrund königlichen Privilegs an Adelige vergeben worden waren (z.B. Maryland, Delaware, Pennsylvania). Viertens gab es schließlich noch Kolonien, die dem König unterstellt waren (z.B. New York, Virginia, Georgia). Die Unterschiede waren in den colonial charters festgeschrieben, die den Kolonien weitgehende Freiheits- und Selbstverwaltungsrechte garantierten.153 Das hohe Ausmaß an Autonomie erklärt sich durch die große Bedeutung von Privatinitiativen im Rahmen der Gründung der plantations in Nordamerika.154

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Literatur

  1. Die Zahl der Publikationen zur Gründung der Vereinigten Staaten ist unüberschaubar. Zu einem Überblick siehe S. Newmann, Writing the History of the American Revolution. In: M. Stokes, The State of U.S. History, 23–44.

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  2. Belz betrachtet Selbstverwaltung und die Tradition schriftlicher Verfassungsdokumente als die zwei wichtigsten Voraussetzungen für die Entstehung des amerikanischen Konstitutionalismus. H. Belz, A Living Constitution or Fundamental Law? American Constitutionalism in Historical Perspective, 18f.

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  3. Für Wilson ist es eine Ironie der Geschichte, dass die Briten Selbstverwaltung und Repräsentationsprinzip einführten. J. Wilson, The Imperial Republic. A Structural History of American Constitutionalism from the Colonial Era to the Beginning of the Twentieth Century, 68.

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  4. H. Felgenhauer, Die Gründungsphase der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Integration im Vergleich. Dipl. Arb. Wien 1999, 6.

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  5. G. Stourzh, Benjamin Franklin and American Foreign Policy, 48–54. Franklins Plan schloss weitgehend an einen Unionsplan von Penn an; weiters Wilson, wie Fn 154, 70.

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  6. Wilson, wie Fn 154, 69.

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  7. Zum juristischen Kern dieses Streits siehe: E. Gould, A World transformed? Mapping the Legal Geography of the English-Speaking Atlantic, 1660–1825. In: WZGN 2 (2003) 27–29.

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  8. H. Dahms, Grundzüge der Geschichte der Vereinigten Staaten, 47.

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  9. Dieses Argument war bereits 1768 von Franklin in seiner Schrift „Subjects of Subjects“ gebraucht worden. Zum Nachweis stützte er sich auf die Personalunion zwischen England und Hannover. T. Fröschl, American Empire — British Empire — Holy Roman Empire. The Meaning of Empire in Late Eighteenth-Century Political Discourse in the Atlantic World. In: ders. et al. (Hg.), Nordamerikastudien. Historische und literaturwissenschaftliche Forschungen aus österreichischen Universitäten zu den Vereinigten Staaten und Kanada (= Wiener Beiträge zur Geschichte der Neuzeit 24), 49f.

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  10. C. Pribitzer, „They had reasons and the reasons have weight.“ Das politische Weltbild der Antifederalists und die amerikanische Verfassungsdiskussion von 1787/88. Dipl. Arb. Wien 2000, 33.

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  11. Zur Bedeutung der Einzelstaatsverfassungen siehe W. Adams, Die Verbindung von Republikanismus, Demokratie und Liberalimus in der amerikanischen Aufklärung. Das Beispiel der ersten Einzelstaatsverfassungen. In: T. Angerer et al. (Hg.), Geschichte und Recht. Festschrift für Gerald Stourzh zum 70. Geburtstag, 77–99.

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  12. J. Heideking, Geschichte der USA, 43.

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  13. Dass heute der 4. Juli gefeiert wird, geht auf eine Reihe von Missverständnissen zurück. Man glaubte fälschlich, das Dokument wäre am 4. Juli unterzeichnet worden. Ausführlich zur Entstehung des Feiertags D. Boorstin, The Americans. The National Experience, 377–390.

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  14. Edward S. Corwin/ J. W. Peltason, Understanding the Constitution, 1. Wichtiger Zweck der Erklärung war, dem Ausland gegenüber zu signalisieren, dass man es mit dem Kampf gegen England ernst nehme und dadurch finanzielle Unterstützung zu lukrieren. Der Text der Erklärung war, wie Jefferson selbst zugab, nicht sonderlich originell, sondern überwiegend aus Kongressdebatten und bereits bestehenden Dokumenten, wie der „Declaration of Rights for Virginia“ (1776) zusammengesetzt. Die Formel “life, liberty and the pursuit of happiness” modifiziert Lockes “life, liberty and the pursuit of property” aus dem zweiten der “Two Treatises on Government”. J. Cullen, The American Dream. A Short History of an Idea That Shaped a Nation, 45f.

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  15. Dahms, wie Fn 159, 52.

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  16. P. Onuf, The Origins of the Federal Republic. Jurisdictional Controversies in the United States 1775–1787, 3.

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  17. Insgesamt kämpften 30.000 Deutsche in den USA, davon 17.000 Hessen. U. Sautter, Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika, 83.

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  18. S. Morison/ H. Commager, The Growth of the American Republic I, 232.

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  19. Dazu und zumProblem des Separatismus Onuf, wie Fn 135, 40–46.

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  20. Heideking, wie Fn 163, 56.

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  21. Heideking, wie Fn 163, 54.

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  22. Heideking, wie Fn 163, 58.

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  23. Sautter, wie Fn 168, 85.

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  24. Eine ähnliche Gründung war die Rückwanderer-Republik Liberia (1822), wo befreite Sklaven eine neue Heimat finden sollten. H. Guggisberg, Geschichte der USA, 103.

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  25. Corwin/Peltason, wie J. W. Peltason, Understanding the Constitution Fn 165, 18.

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  26. Morison/Commager, wie H. Commager, The Growth of the American Republic I Fn 169, I, 285.

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  27. Diese Bezeichnungen gehen bereits auf die Zeit vor dem Verfassungskonvent zurück. Freilich hatten sich zunächst eher die Gegner der nationalists als federalists bezeichnet. Richard Bernstein, Are we to be a Nation? The Making of the Constitution, 201.

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  28. Zum zeitgenössischen Gebrauch und den positiven wie negativen Konnotationen dieses Begriffs siehe Fröschl, wie Wiener Beiträge zur Geschichte der Neuzeit 24) Fn 160, 50–60.

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  29. Heideking, wie Fn 163, 73. Einer der wichtigsten zeitgenössischen Vertreter des Ideals der „kleinen Republik“ war Thomas Jefferson.

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  30. Morison/Commager wie H. Commager, The Growth of the American Republic I Fn 169, I, 301.

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  31. Bernstein, wie Fn 180, 199.

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  32. Das zur gültigen Beschlussfassung nötige Quorum konnte in Pennsylvania nur dadurch erlangt werden, dass Gegner der neuen Konstitution mit Gewalt auf ihren Sitzen festgehalten wurden. F. Heller, USA. Verfassung und Politik (= Studien zu Politik und Verwaltung 19), 28.

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  33. Bernstein, wie Fn 180, 206f.

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  34. Bernstein, wie Fn 180, 213.

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  35. Die Frage des Verhältnisses zwischen Gliedstaaten und Zentralstaat brach im Verlauf der amerikanischen Geschichte immer wieder auf, der Föderalismus musste daher an jeweils neue politische Aufgabenstellungen adaptiert werden. Diese Vorgänge können hier nur kursorisch behandelt werden. Zu einer Übersicht siehe F. McDonald, States’ Rights and the Union. Imperium in Imperio 1776–1876, 223–233.

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  36. R. Burt, The Constitution in Conflict, 68–72. Die Resolutionen richteten sich gegen zwei Bundesgesetze, Alien Act und Sedition Act. Ersteres erlaubte die Festnahme und Ausweisung von Ausländern, letzteres stellte politische Kritik an der Bundesregierung unter strafrechtliche Sanktion. Ebda, 48; L. Kramer/J. Weiler, Theorie und Praxis des amerikanischen Föderalismus — Vorbild oder Kontrastmodell für Europa? In: H. Schneider/W. Wessels (Hg.), Föderale Union — Europas Zukunft (= Perspektiven und Orientierungen 15)?, 148.

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  37. M. Kammen, A Machine that would go of itself. The Constitution in American Culture, 5.

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  38. H. Kamer, Amerika — Eine Erfolgsstory mit Unterbrüchen. Föderalismus und Zentralgewalt im historischen Widerstreit. In: A. Doepfner (Hg.), Keine Angst vor Europa. Föderalismus als Chance, 98.

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  39. Im Dezember 1814 wurde von Massachusetts die Hartford Convention einberufen, wo einige federalists aus den Neuenglandstaaten eine Sezession ihrer Staaten forderten. A. Kelly, The American Constitution, its Origins and Development, 153.

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  40. Vgl. weiter oben I.C. Calhoun „was the most creative and influential American constitutional thinker since James Madison and Chief Justice John Marshall.“ Wilson, wie Fn 154, 207.

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  41. Kramer/Weiler, wie J. Weiler, Theorie und Praxis des amerikanischen Föderalismus — Vorbild oder Kontrastmodell für Europa? In: H. Schneider/ W. Wessels (Hg.), Föderale Union — Europas Zukunft (= Perspektiven und Orientierungen 15)? Fn 189, 151. Verfassungsrechtlich lag dem Fall die Frage des Missouri Compromise (1820) zugrunde. Demnach sollte die Sklaverei nördlich der Mason-Dixon-Linie verboten, südlich davon erlaubt sein. Sowohl im Kongress als auch im Senat bestand aufgrund der Aufnahme neuer Staaten (darunter sowohl solche mit Sklaverei als auch solche ohne) die Gefahr, dass dieser fragile Kompromiss geändert werden könnte.

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  42. Die Südstaaten errichteten einen nach dem Vorbild des Staatenbundes gestalteten Kongress. Die von Beginn an bestehende strategische und wirtschaftliche Unterlegenheit der Konföderation wurde noch dadurch vergrößert, dass die auf ihre Souveränität bedachten Einzelstaaten alle Versuche, die militärische Schlagkraft durch Zentralisierung zu steigern, blockierten, so etwa im Falle der Konskription, der Ausrüstung, oder der Notstandsrechte des Präsidenten. F. Owsley, State Rights in the Confederacy, 6f, 151, 272–281.

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  43. Kamer, wie Amerika — Eine Erfolgsstory mit Unterbrüchen. Föderalismus und Zentralgewalt im historischen Widerstreit. In: A. Doepfner (Hg.), Keine Angst vor Europa. Föderalismus als Chance Fn 191, 97.

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  44. Die Verwaltung war auf drei Ebenen organisiert: Kolonial-, Bezirksund Gemeindeebene. Der Schwerpunkt der lokalen Regierungsgewalt lag in den Neu-England-Staaten bei den townships, in den mittleren und südlicheren Kolonien bei den counties. Auf dieser Ebene war die Verwaltung weitgehend als Selbstverwaltung organisiert. Die Städte ernannten Beamte, hoben Steuern ein, teilten Land zu und unterhielten Kirchen und Schulen. Wichtigstes Organ waren die county courts, deren Mitglieder von Gouverneur und council gemeinsam ernannt wurden und üblicherweise Friedensrichter waren. Die county courts waren für lokale Gerichtsbarkeit und lokale Verwaltungsaufgaben zuständig. Pribitzer, wie Fn 161, 5.

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  45. Pribitzer, wie Fn 161, 7.

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  46. In der Praxis näherten sich Funktion und Agenden von Ober-und Unterhäusern freilich bald aneinander an. Heideking, wie Fn 163, 45.

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  47. Der Beginn der Konföderation soll hier nicht mit der Verabschiedung der Articles of Confederation, sondern mit dem Zusammentreten des Kontinentalkongresses angesetzt werden. Tatsächlich übte der Kongress ja schon ab 1774 weitreichende Kompetenzen aus. Vgl. G. Wood, The Creation of the American Republic 1776–1787, 355. Zur Bedeutung der Arbeiten Woods siehe Adams, wie Fn 162, 79.

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  48. Heideking, wie Fn 163, 50.

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  49. Morison/Commager wie H. Commager, The Growth of the American Republic I Fn 169 (6. Aufl.), 227; Heller, wie Fn 185, 25.

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  50. Heideking wie, Fn 163, 62.

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  51. Morison/Commager, wie H. Commager, The Growth of the American Republic I Fn 169 (6. Aufl.), 228.

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  52. Bereits zuvor waren in vielen Staaten die Senatoren in Volkswahlen bestimmt worden, die Nominierung durch das einzelstaatliche Parlament erfolgte nur mehr pro forma. Corwin/Peltason, wie J. W. Peltason, Understanding the Constitution Fn 165, 250. Der Senat geriet dadurch unter den Einfluss der (gesamtstaatlichen) Parteien; der Charakter einer Staatenvertretung wurde dadurch in den Hintergrund gedrängt. Karl Loewenstein, Verfassungslehre (3. Aufl.), 305.

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  53. „In this one department, where the Federal Convention had no experience to go by, it created a clumsy system which had to be supplemented by the Twelfth Amendment, (...).“ Morison/ Commager, wie Fn 137, 255. Dass auchim Zuge der Prasidentenwahl den Staaten großer Einfluss zukommt, zeigt sich daran, dass bereits in einigen Fallen der Kandidat, der bundesweit die meisten Stimmen erhalten hatte, nicht Präsident wurde. Zuletzt erhielt im Jahr 2000 George W. Bush um 250.000 Stimmen weniger als Al Gore, wurde aber dennoch Prasident. Art 2 und der 12. Zusatzartikel regeln zudem, dass, wenn unter den Wahlmännern keine Mehrheit für einen Kandidaten erzielt werden kann, nach Staaten abgestimmt werden soll, wobei jedem Staat eine Stimme zukommt. Diese Regelung wurde allerdings durch die Entstehung bundesweit organisierter Parteien weitgehend bedeutungslos.

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  54. Sautter, wie Fn 168, 100.

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  55. Häufig bietet in diesem Fall (der Präsident als lame duck) nur die Außenpolitik Chance zur Profilierung. Man kann “kaum an einen Präsidenten denken, der am Ende seiner Amtsperiode als wirklich erfolgreich angesehen wurde.” Heller, wie Studienzu Politik und Verwaltung 19) Fn 185, 111. Vgl. auch H. Wasser, Zum Phänomen der Mediokrität im Weißen Haus. Warum “roße Männer” nur selten zu Präsidenten der USA gewählt werden. In: F. Gress/H. Vorländer (Hg.), Liberale Demokratie in Europa und den USA, 122–153.

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  56. W. Hertel, Formen des Föderalismus. Die Beispiele der USA, Deutschlands und Europas. In: W. Vitzthum, Europäischer Föderalismus. Supranationaler, subnationaler und multiethnischer Föderalismus in Europa (= Tübinger Schriften zum Staats-und Verwaltungsrecht 57), 27.

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  57. Heller, wie Studienzu Politik und Verwaltung 19) Fn 185, 102.

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  58. Heller, wie Studienzu Politik und Verwaltung 19) Fn 185, 53.

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  59. “Judiciary Act”. Der Verfassungskonvent hatte sich nicht darüber einigen können, ob unterhalb des Obersten Gerichtshofes Bundesgerichte existieren sollten, da ja bereits einzelstaatliche Höchstgerichte bestanden und die Einzelstaaten gerade in diesem so wichtigen Bereich eine Beschränkung ihrer Souveränität ablehnten. Dahms, wie Fn 159, 69. Dass der Konvent in der so wichtigen Frage des Gerichtshofs kaum Regelungen traf und auch nicht diskutierte, führt Burt darauf zurück, dass man das Gelingen des Konvents nicht dadurch gefährden wollte, dass man ein weiteres, höchst kontroversielles Problemfeld in die Debatte einbezog (Gleiches gilt für die Frage der Abolition). Deshalb überließ man die Entscheidung dem Kongress. Burt, wie Fn 189, 56.

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  60. Der Anlassfall hatte lediglich eine unbedeutende Zuständigkeitsvorschrift betroffen. Der Gerichtshof ging in weiterer Folge überaus vorsichtig mit der Möglichkeit um, Gesetze aufzuheben. Es dauert bis zum Jahr 1857, ehe ein zweites Gesetz aufgehoben wurde, erst nach demEnde des Bürgerkriegs kames häufiger dazu. B. Ackermann, Ein neuer Anfang für Europa. Nach dem utopischen Zeitalter, 118; R. Clinton, Marbury v. Madison and Judicial Review.

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  61. Heller, wie Studienzu Politik und Verwaltung, 19) Fn 185, 56.

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  62. J. Kincaid, The New Coercive Federalism: Places versus Persons. In: F. Gress et al. (Hg.), The American Federal System. Federal Balance in Comparative Perspective, 28. Zu den die Positionen der federalists begünstigenden Judikaten des Gerichts unter Chief Justice John Marshall siehe weiter oben II.B.1.

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  63. Guggisberg, wie Fn 175, 76.

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  64. Der dem Urteil zugrundeliegende Rechtsstreit war nichtig im Verhältnis zu den Folgen. Es besteht Grund zur Annahme, dass dem Fall überhaupt keine echte Rechtsstreitigkeit zugrunde lag, sondern dass er nur zu demZweck bei Gericht eingebracht wurde, um die Nationalisierung des Handelsrechts zu befördern. Die Richter waren von diesem Ziel überzeugt und zitierten in ihrem Urteil Cicero, wonach es in Zukunft auf der ganzen Welt nur noch ein Recht geben werde: “apud omnes gentes, omni tempore, una eademque lex”. G. Gilmore, The Ages of American Law, 33.

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  65. Burt, wie Fn 189, 53. Der in Österreich geborene Felix Frankfurter schrieb 1930: “In good truth, the Supreme Court is the Constitution.” Kammen, wie Fn 190, 8.

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  66. “The Supreme Court has in a sense acted as a continuing constitutional convention.” Belz, wie Fn 153, 35.

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  67. Dies ist umso mehr erforderlich, als die Verfassung der USA seit 1787 nur 26 Mal formell geändert wurde. Diese geringe Zahl reduziert sich weiter: Das 21. amendment hebt das 18. amendment (prohibition) auf, die ersten 10 Zusätze (bill of Rights) werden allgemein als Teil der Verfassung selbst betrachtet. Hinzu kommt noch, dass einige Zusatzartikel eher unwesentliche Details regeln, der Kern der Verfassung also unverändert in Geltung steht. Dabei wurden allein bis zum Jahr 1900 1.736 amendments im Kongress vorgeschlagen. Kammen, wie Fn 190, 11. Im Zuge der Auslegung der Verfassung zögert das Gericht nicht, frühere Entscheidungen für falsch zu erklären. Heller, wie Fn 185, 15–17.

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  68. Wood, wie Fn 201, 355.

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  69. K. Hall, The Magic Mirror. Law in American History, 65; Belz, wie Fn 153, 23; Wood, wie Fn 201, 356.

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  70. Wood, wie Fn 201, 356f.

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  71. Belz, wie Fn 153, 31.

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  72. Ebda.

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  73. Morison/ Commager, wie Fn 137, 251.

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  74. Hertel, wie Formen des Föoderalismus. Die Beispiele der USA, Deutschlands und Europas. In: W. Vitzthum, Europäischer Föderalismus. Supranationaler, subnationaler und multiethnischer Föderalismus in Europa (= Tübinger Schriften zum Staats-und Verwaltungsrecht 57) Fn 213, 19.

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  75. Corwin/Peltason, wie J. W. Peltason, Undesrstanding the Constitution Fn 165, 140, durch Annahme einer dormant negative commerce clause wurden konkurrierende Zuständigkeiten der Einzelstaaten eingeschränkt.

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  76. Hertel, wie Formen des Foderalismus. Die Beispiele der USADeutschlands und Europas. In: W. Vitzthum, Europäischer Föderalismus. Supranationaler, subnationaler und multiethnischer Föderalismus in Europa (= Tübinger Schriften zum Staats-und Verwaltungsrecht 57) Fn 213, 20.

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  77. 1960 gab es in der Umgebung Chicagos 1.060 Lokalgewalten, von denen 995 das Recht hatten, Steuern einzuheben. J. R. Hollingsworth, The United States. In: R. Grew (Hg.), Crises of Political Development in Europe and the United States, 188.

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  78. Hertel, wie Formen des Foderalismus. Die Beispiele der USA, Deutschlands und Europas. In: W. Vitzthum, Europäischer Föderalismus. Supranationaler, subnationaler und multiethnischer Föderalismus in Europa (= Tübinger Schriften zum Staats-und Verwaltungsrecht 57) Fn 213, 22.

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  79. Wood, wie Fn 201, 406.

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  80. Wood, wie Fn 201, 301.

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  81. Gilmore, wie Fn 221, 21.

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  82. H. Schlosser, Grundlagen der Neueren Privatrechtsgeschichte, 208f.

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  83. Am bekanntesten waren die “Commentaries” von William Blackstone (1771/72).

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  84. Gilmore, wie Fn 221, 24–28; P. Hay, An Introduction to U.S. Law, 2.

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  85. Das amerikanische Recht entwickelte sich im Verlauf des 20. Jahrhunderts immer mehr vom Fallrecht zum Gesetzesrecht (während europäische Rechtsordnungen den gegenteiligen Prozess durchliefen). Die Bemühungen um Rechtsvereinheitlichung dauern weiter an, die erfolgversprechensten Instrumentarien sind dabei (1) die Mustergesetzgebung (so wurde etwa der U.C.C. — Uniform Commercial Code — auf Grundlage eines Musters der National Conference of Commissioners on Uniform State Laws mittlerweile mit Ausnahme Louisianas in allen Bundesstaaten in Kraft gesetzt) und (2) Restatements of the Law, systematisierende Zusammenfassungen von Fällen, die vom American Law Institute und Universitäten publiziert werden. Schlosser, wie Fn 242, 210.

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  86. Hertel, wie Formen des Foderalismus. Die Beispiele der USA Deutschlands und Europas. In: W. Vitzthum, Europäischer Föderalismus. Supranationaler, subnationaler und multiethnischer Föderalismus in Europa (= Tübinger Schriften zum Staats-und Verwaltungsrecht 57) Fn 213, 22.

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  87. Heideking, wie Fn 163, 53.

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  88. Corwin/Peltason, wie J. W. Peltason, Understanding the Constitution Fn 165, 65.

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  89. Sautter, wie Fn 168, 118.

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  90. L. Henkin, Foreign Affairs and the Constitution, 227. Interessant auch die Regelung desselben Artikels, die versucht, den Zerfall des Staatenbunds durch die Bildung engerer Unionen zwischen einigen Mitgliedstaaten zu verhindern: Verträge zwischen Mitgliedstaaten werden an die Zustimmung des Kongresses gebunden.

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  91. Sautter, wie Fn 168, 96.

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  92. Morison/ Commager, wie Fn 137, 236f. Das Bündnis mit Frankreich blieb aufgrund der Monroe-Doktrin der einzige derartige Vertrag bis zur Gründung der NATO 1949.

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  93. Dahms, wie Fn 159, 55.

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  94. R. Pommerin/ M. Fröhlich, Einleitung. In: Quellen zu den deutschamerikanischen Beziehungen: 1776–1917, 11.

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  95. Henkin, wie Fn 250, 230f. Zur Renaissance der Einzelstaaten vgl. weiter unten II.F.

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  96. Dies vor allem, weil die Bürokratie der Zentralregierung nur schwach ausgeprägt war. Parteien spielten eine wesentliche Rolle in der politischen Kommunikation zwischen Zentrum und Peripherie und gewährleisteten den Zusammenhalt des Staats. Die Bürokratie auf lokaler und einzelstaatlicher Ebene war bis ins 20. Jahrhundert parteipolitisch dominiert. Hollingsworth, wie Fn 237, 180f.

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  97. Dahms, wie Fn 159, 72.

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  98. Guggisberg, wie Fn 175, 96.

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  99. F. Burdette, The Republican Party. A Short History, 7f.

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  100. Heideking, wie Fn 163, 62. Eine ähnlich prekäre Situation herrschte bereits im Winter 1782/83.

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  101. F. McDonald/ E. McDonald, Confederation and Constitution 1781–1789, 7. Wilson, wie Fn 154, 72.

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  102. R. Young, American Law and Politics. The Creation of Public Order, 368.

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  103. S. Elkins/ E. McKitrick, The Age of Federalism, 226.

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  104. Heideking, wie Fn 163, 91.

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  105. Die Krise betraf freilich nicht alle Staaten in gleichem Maße. Während die Neuenglandstaaten darniederlagen, war die Wirtschaftlage in Virginia, Georgia und South Carolina besser als zur Kolonialzeit. McDonald/McDonald, wie E. McDonald, Confederation and Constitution 1781–1789 Fn 261, 4.

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  106. Sautter, wie Fn 168, 98. Wirtschaftliche Interessen waren also wichtiger Motor der Integration, allerdings wohl eher weniger im Sinne der von Charles Beard in seinem Klassiker “Eine ökonomische Interpretation der Verfassung der Vereinigten Staaten” geprägten These, wonach das Stimmverhalten der Delegierten des Konvents von wirtschaftlichen Eigeninteressen geprägt gewesen sei. Zur bis heute andauernden Auseinandersetzung um Beards Werk vgl. Guggisberg, wie Fn 175, 61. Hardin geht in der Einschätzung der Bedeutung der Wirtschaft für die Integration noch einen Schritt weiter und versucht zu belegen, dass die unter den Konföderationsartikeln herrschende Doktrin des einzelstaatlichen Merkantilismus einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung der USA im Wege gestanden sei und es deshalb zur Gründung des Bundesstaats kommen musste: „The longrun success of the US-Constitution arguably came from its fit with the developing economy. The object of the Commerce Clause, while important to the original thirteen states and the reason for the constitutional convention of 1787, is central to the possibility of large-scale economic organization without government control. (...) The proponents of the Constitution and its Commerce Clause wanted uniform national tariffs to make their then-current relations work better, especially in the context of Great Britain’s divide-and-conquer trade policies with the states.“ R. Hardin, Liberalism, Constitutionalism and Democracy, 234f

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  107. Morison/ Commager, wie Fn 137, 240.

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  108. Sautter, wie Fn 168, 95.

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  109. Heideking, wie Fn 163, 61. Der Handel mit Großritannien war auch noch einige Zeit nach 1776 bedeutsamer als der Handel der Kolonien untereinander. Hertel, wie Fn 213, 15.

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  110. Wilson, wie Fn 154, 80.

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  111. Hardin, wie Fn 267, 242; Anhand der Interpretationsgeschichte der Commerce Clause lassen sich die Phasen des amerikanischen Föeralismus gut nachvollziehen: Im 19. Jahrhundert tendierte der Supreme Court zu einer weiten Auslegung, ab der Jahrhundertwende wurde eine Wende vollzogen und versucht, den Bund über ein enges Verstädnis von commerce zurückzudrägen. In der Weltwirtschaftskrise zeigte sich die Notwendigkeit, dem Bund wirtschaftspolitische Handlungsfäigkeit zu geben, weshalb das Gericht eine abermalige Wende vollzog. Seitdem genügt, dass die regulierte Täigkeit Auswirkungen auf den zwischenstaatlichen Handel hat. Ganz änlich wie im Fall der EU gab es kaum einen Bereich, der nicht in irgendeiner Form Auswirkungen auf den Handel gehabt hätte. Eine erste Einschräkung erfolgte allerdings 1995 mit Fall United States vs Lopez (vgl. dazu unten II.E), in dem der Supreme Court festhielt, dass eine Regelung, die verbot, auf dem Geläde von Bundesschulen Schusswaffen mit sich zu führen, nicht auf die Commerce Clause gestützt werden konnte. M. Fehling, Mechanismen der Kompetenzabgrenzung in föerativen Systemen im Vergleich. In: J. Aulehner et al. (Hg.), Föeralismus — Auflöung oder Zukunft der Staatlichkeit?, 44 Fn 63; Hertel, wie Fn 213, 20f.

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  112. Kramer/Weiler, wie J. Weiler, Theorie und Praxis des amerikanischen Föderalismus — Vorbild oder Kontrastmodell für Europa? In: H. Schneider/ W. Wessels (Hg.), Föderale Union — Europas Zukunft (= Perspektiven und Orientierungen 15)? Fn 189, 150. Die Südstaaten opponierten heftig, South Carolina erkläte das Gesetz zur Einführung der Zölle 1832 sogar für nichtig (vgl. dazu oben II.A.3.).

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  113. L. Friedman, A History of American Law, 521–524. Auch im Bereich des Scheidungsrechts waren änliche, wenngleich nicht wirtschaftlich motivierte, Umgehungspraktiken verbreitet.

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  114. Siehe dazu ausführlich Elkins/McKitrick, wie E. McKitrick, The Age of Federalism Fn 264, 223–244.

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  115. Damit war die Debatte um die Nationalbank jedoch noch keineswegs abgeschlossen. 1812 wurde sie abgeschafft, 1816 von einer Allianz der alten Föeralisten und der Republikaner im Kongress wieder eingeführt. Die Staaten versuchten darauf, die Bank durch Besteuerung lahmzulegen. Im Fall McCulloch vs Maryland (siehe dazu oben II.C.) entschied das Höchstgericht, dass die Errichtung einer Nationalbank aufgrund der implied-powers Doktrin zulässig, die Besteuerung hingegen unzulässig sei. 1832 ging der demokratische Präsident Jackson mit dem Versprechen in den Wahlkampf, er werde für den Fall seiner Wiederwahl die Bank abschaffen, was er einlöste. Kramer/Weiler, wie J. Weiler, Theorie und Praxis des amerikanischen Föderalismus — Vorbild oder Kontrastmodell für Europa? In: H. Schneider/ W. Wessels (Hg.), Föderale Union — Europas Zukunft (= Perspektiven und Orientierungen 15)? Fn 189, 149f.

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  116. Dahms, wie Fn 159, 72. Thody bemerkt dazu: „it was not until 1913 that the US Congress established a proper Federal Reserve System to stabilise and guarantee the value of the dozen or so types of dollar in circulation.“ P. Thody, An historical introduction to the European Union, 81.

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  117. Morison/ Commager, wie Fn 137, 265.

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  118. D. Boorstin, The Americans. The Colonial Experience, 295.

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  119. Guggisberg, wie Fn 175, 78.

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  120. New York wurde dadurch zur bedeutendsten Handelsstadt der USA. Guggisberg, wie Fn 175, 79. Dass Verkehrsprojekte bewusst zu dem Zweck gefördert wurden, um den Zusammenhalt der jungen, großen Republik zu fördern, zeigt das Potomac-River-Projekt, das den Potomac mit dem Ohio und den Großen Seen verbinden sollte. Washington stand dem Projekt noch vor seiner Präsidentschaft vor, weil er dachte, „the plan would help bind the Western Settlers to the Union.“ Wilson, wie Fn 154, 74.

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  121. J. Butler, Becoming America. The Revolution before 1776, 127–129. Butler erwähnt vor allem religiöse Überzeugungen und die Ablehnung der mittels brutaler Strafen erzwungenen Disziplinierung der britischen Truppen (vielfach deutsche Söldner); weiters Gould, wie Fn 124, 31. Gould führt allerdings auch Stimmen dafür an, dass Engländer und Amerikaner in den 1770ern noch als Angehörige derselben Nation betrachtet wurden. Ebda, 34.

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  122. Die derzeitige Gestalt der heute omnipräsenten Flagge setzte sich erst nach dem Bürgerkrieg durch, noch 1912 war eine präsidentielle Verordnung notwendig, um unter den vielen kursierenden Varianten die gültige Version zu bestimmen. Auch die Hymne wurde erst 1931 durch ein Gesetz des Kongresses fixiert. Boorstin, wie Fn 164, 373–375.

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  123. Dahms, wie Fn 159, 69. Zunächst war der Sitz der Bundesinstitutionen Philadelphia. New York wurde 1784 explizit provisorisch als Hauptstadt bestimmt. Sautter, wie Fn 168, 96. Die Idee, für den neuen Staat eine neue Hauptstadt zu errichten, geht maßgeblich auf Jefferson zurück. Er hatte bereits als Gouverneur von Virginia die Hauptstadt seines Heimatstaats von Williamsburg in das neu errichtete Richmond verlegt. „The City could serve, in its carefully articulated perfection, as a kind of physical counterpart to the Constitution.“ Elkins/McKitrick, wie Fn 264, 171. Der Plan, Washington zur glanzvollsten Metropole der USA zu machen, scheiterte, die Stadt blieb während des gesamten 19. Jahrhunderts eine wirtschaftlich und intellektuell unbedeutende Kleinstadt. Elkins und McKitrick vergleichen die Errichtung Washingtons ausführlich mit der Errichtung St. Petersburgs. Ebda., 184f.

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  124. „Not until after the Civil War would a national perspective on American History begin to seem normal.“ Boorstin, wie Fn 279, 367. Erst 1907 wurde die erste Vereinigung von Historikern gegründet, die sich der Nationalgeschichte widmeten, die Massachusetts Historical Society geht hingegen bereits auf das Jahr 1794 zurück. Ebda, 363. Bis heute lesen sich die ersten Kapitel von Darstellungen der Geschichte der USA häufig wie eine Aneinanderreihung der Geschichte der einzelnen Kolonien.

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  125. Wood, wie Fn 201, 354.

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  126. Wood, wie Fn 201, 356.

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  127. Morison/ Commager wie Fn 137, 266; Wood, wie Fn 201, 356.

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  128. Boorstin, wie Fn 279, 284f. Im 18. und 19. Jahrhundert erfasste eine regelrechte Buchstabiersucht die USA. Alles sollte richtig (und einheitlich) ausgesprochen werden. Webster’s American Spelling Book (1783) erreichte noch zu Lebzeiten des Autors die unfassbare Auflage von 15 Millionen. Morison/Commager, wie Fn 137, 222. Bis heute wird im Amerikanischen bei mehrsilbigen Wörtern jede Silbe ausgesprochen, im Englischen dagegen häufig die vorletzte Silbe ausgelassen (z.B. das Wort „secretary“).

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  129. Boorstin, wie Fn 279, 272f.

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  130. Cullen, wie Fn 165, 41.

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  131. Bedingt durch Gesetze zum Schutz der englischen Druckereien war der amerikanische Buchdruck bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts technisch rückständig, es mangelte an Tinte und Papier. Nicht zuletzt deshalb war das wichtigste Medium zur Zeit des Unabhängigkeitskriegs die (einfacher herzustellende) Zeitung. 1800 existierten bereits 180 Titel. Boorstin, wie Fn 279, 324–329.

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  132. K. Hall et al., American Legal History. Cases and Materials, 80; Heideking, wie Fn 163, 61; Wood, wie Fn 201, 355; M. Urofsky/P. Finkelman, Documents of American Constitutional and Legal History I, 61.

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  133. Letztgenanntes Argument bei Belz, wie Fn 153, 23. Um nur eine lobende Stimme zu zitieren: “What is truly remarkable about the Confederation is the degree of union that was achieved. The equality of the citizens of all states in privileges and immunities, the reciprocity of extradiction and judicial proceedings among the states (which pointed up their quasi-international relationship), the elimination of travel and discriminatory trade restrictions between states, and the substantial grant of powers in Article 9 made the league of states as cohesive and strong as any similar sort of republican confederation in history.” Wood, wie Fn 201, 359.

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  134. Zum Einfluss Vattels und Sullys auf diese Formel und zu ihrem zeitgenössischen Bedeutungsgehalt Wood, wie Fn 201, 355. Die Bezeichnung „Vereinigte Staaten“ war so zu verstehen wie etwa heute „Vereinte Nationen“. Betrachtet man das Faksimile der Unabhängigkeitserklärung, so fällt die typographisch hervorgehobene Einleitung auf: „The unanimous Declaration of the thirteen United States of America“. Der Gebrauch des Wortes „thirteen“ spricht klar für den Staatenbündischen Charakter der amerikanischen Staatenverbindung vor 1787. Die Bezeichnung „United States of America“ wurde in der Unabhängigkeitserklärung erstmals in einem Dokument gebraucht. Zuvor war meist von „United Colonies“ die Rede gewesen. Corwin/Peltason, wie Fn 165, 2.

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  135. B. Zehnpfennig, Einleitung. In: Dies. (Hg.), Die Federalist Papers, 1. Selbstredend ist auch Liberalismus ein weltanschauliches Konzept, das jedoch eben darin besteht, dem Individuum die Entscheidung für Religion, Weltanschauung und politische Überzeugung freizustellen.

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  136. Boorstin vertritt die These, dass es aufgrund der Schwierigkeiten, die Verkehr und Kommunikation unter den Kolonien verursachten, aus praktischen Erwäungen keine Alternative zum Föeralismus gab. Boorstin, wie Fn 164, 394

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  137. Hardin, wie Fn 267, 248. So waren der erste Staat, der unterzeichnete (Delaware) und der letzte (Rhode Island) Kleinstaaten. Am Fall der Ablehnung der Bundesverfassung durch Rhode Island lässt sich erkennen, dass das Handeln der Einzelstaaten stark wirtschaftlich motiviert war. Rhode Island hatte von der Schwäche der AOC profitiert, weil es einen Teil des Seehandels von Massachusetts abschöpfen konnte, das sich im Wirtschaftskrieg mit England befand.

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  138. Morison/ Commager, wie Fn 137, 252f.

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  139. Hertel, wie Formen des Föoderalismus. Die Beispiele der USA, Deutschlands und Europas. In: W. Vitzthum, Europäischer Föderalismus. Supranationaler, subnationaler und multiethnischer Föderalismus in Europa (= Tübinger Schriften zum Staats-und Verwaltungsrecht 57) Fn 213, 16, Fn 16.

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  140. Bis dahin konnte der Bund keine Einkommenssteuer einheben, weil die Einhebung direkter Steuern strikt nach der Kopfzahl zu erfolgen hatte (Art 1 Sect. 9 Verfassung 1787), womit ein modernes Progressionssystem ausgeschlossen war. Seit Verabschiedung des Verfassungszusatzes können beinahe alle Steuerquellen sowohl von den Einzelstaaten als auch vom Bund beansprucht werden. Hertel, wie Formen des Föoderalismus. Die Beispiele der USA, Deutschlands und Europas. In: W. Vitzthum, Europäischer Föderalismus. Supranationaler, subnationaler und multiethnischer Föderalismus in Europa (= Tübinger Schriften zum Staats-und Verwaltungsrecht 57) Fn 213, 28.

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  141. Kincaid meint freilich, die Zentralisierung hätte die Basis des USFöderalismus unberührt gelassen: “The federal government was too weak and distant to compete effectively against state and local governments and Americans remained fearful of centralization.” Kincaid, wie Fn 219, 34.

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  142. Kincaid, wie Fn 219, 36.

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  143. Kincaid, wie Fn 219, 30.

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  144. Kincaid, wie Fn 219, 36.

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  145. Kincaid, wie Fn 219, 37. F. Gress: Restoring the Balance: Das föderative System der USA im Wandel. In: Gress/Vorländer wie Fn 212, 102f.

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  146. Siehe dazu und zur Rolle des Supreme Court im Zuge der Zentralisierung während des New Deal: Gress, wie Fn 259, 101. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die due process of law clause des 14. Amendments. Es ist ein eine Ironie der Geschichte, dass ausgerechnet die Grundrechte der ersten zehn Zusatzartikel, die ja den Zentralstaat beschränken sollten, zum Hebel wurden, um einzelstaatliche Unterschiede zurückzudrängen und bundesstaatliche Gleichheit herzustellen. Hertel, wie Formen des Föderalismus. Die Beispiele der USA, Deutschlands und Europas. In: W. Vitzthum, Europäischer Föderalismus. Supranationaler, subnationaler und multiethnischer Föderalismus in Europa (= Tübinger Schriften zum Staats-und Verwaltungsrecht 57) Fn 213, 20f.

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  147. Morison/ Commager, wie Fn 137, 252; Hollingsworth, wie Fn 237, 180.

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  148. Hardin, wie Fn 267, 253.

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  149. Im Präsidentschaftswahlkampf durchreisen die Kandidaten die Einzelstaaten und werben auch mit lokalpolitischen Themen. Kamer, wie Amerika — Eine Erfolgsstory mit Unterbrüchen. Föderalismus und Zentralgewalt im historischen Widerstreit. In: A. Doepfner (Hg.), Keine Angst vor Europa. Föderalismus als Chance Fn 191, 96.

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  150. Gress, wie Fn 254, 104–107; A. Bowmann, The Resurgence of the States: Laboratories under Pressure? In: Gress/Vorländer, wie Fn 212, 111–140; Kramer/Weiler, wie Fn 189, 154.

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  151. Das neue Selbstbewusstsein liech z.B. daran erkennen, dass die Einzelstaaten Vertretungen im Ausland gründen und zumindest auf dem Gebiet der Handels-und Industriepolitik auch außenpolitisch aktiv werden. So unterhalten die Einzelstaaten bereits mehr Büros in Tokio als in Washington. Kamer, wie Amerika — Eine Erfolgsstory mit Unterbrüchen. Föderalismus und Zentralgewalt im historischen Widerstreit. In: A. Doepfner (Hg.), Keine Angst vor Europa. Föderalismus als Chance Fn 191, 106.

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  152. United States vs Lopez, siehe dazu ausführlich Fehling, wie Mechanismen der Kompetenzabgrenzung in föderativen Systemen im Vergleich. In: J. Aulehner et al. (Hg.), Föderalismus — Auflösung oder Zukunft der Staatlichkeit? Fn 272, 31, 43, 48–50.

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  153. Hertel, wie Formen des Föderalismus. Die Beispiele der USA, Deutschlands und Europas. In: W. Vitzthum, Europäischer Föderalismus. Supranationaler, subnationaler und multiethnischer Föderalismus in Europa (= Tübinger Schriften zum Staats-und Verwaltungsrecht 57) Fn 213, 22.

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(2007). Die Vereinigten Staaten von Amerika. In: Vom Staatenbund zum Bundesstaat?. Europainstitut Wirtschaftsuniversität Wien Schriftenreihe, vol 27. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-211-35202-1_2

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