Auszug
Den zwischenstaatlichen Bahnverkehr regelte bislang das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) vom 09.05.1980,1 welches seit dem 01.05.19852 innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt. Der Anhang A dieses Abkommens enthält „Einheitliche Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck“ (ER CIV3). Das Änderungsprotokoll vom 03.06.19994 ist für die Bundesrepublik Deutschland 01.07.2006 in Kraft getreten.5 Die VO 1371/ 2007/EG6 stellt vor diesem Hintergrund einen weiteren Schritt des Gemeinschaftsgesetzgebers zur Vereinheitlichung des Eisenbahnbeförderungs- und damit Reiserechts dar. Wie bereits beim Luftverkehr geht mit dem Erlass derartiger Sekundärrechtsakte ein Paradigmenwechsel einher. So erscheint das bisherige staatsvertragsrechtliche System (MÜ,7 COTIF mit dem Anhang CIV) innerhalb der Mitgliedstaaten zum Auslaufmodell zu werden und wächst dem europäischen Gesetzgeber im Verhältnis zu Drittstaaten laut Judikatur des EuGH8 die Abschlusskompetenz für Konventionen zu.
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Staudinger, A. (2009). Licht am Ende des Tunnels? Streitfragen zur Verordnung 1371/2007/EG im Eisenbahnverkehr sowie zur außergerichtlichen Streitbeilegung. In: Keiler, S., Stangl, B., Pezenka, I. (eds) Reiserecht. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-211-09459-4_8
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