Auszug
Als ich mich im Jahr 2004 zum ersten Mal mit der Frage der möglichen gemeinschaftsrechtlichen Kompetenzgrundlagen und der sich daraus ergebenden legistischen Spielräume für ein europäisches Reise- und Tourismusrecht beschäftigt habe,1 war das im Grunde erste richtungsweisende Erkenntnis des EuGH zu Art95 EGV2 als einer der auch für das gegenwärtige und ein zukünftig noch zu schaffendes europäisches Reiserecht maßgeblichen gemeinschaftsrechtlichen Kompetenzbestimmungen noch frisch im Gedächtnis aller am Gemeinschaftsrecht Interessierten und der Entwurf einer Europäischen Verfassung das hoffnungsfrohe Zeichen einer immer weiter voranschreitenden europäischen Integration, an deren Ende die eine oder andere Form der „Vereinigten Staaten von Europa“ stehen würde. In der Zwischenzeit scheiterte das Projekt einer Europäischen Verfassung endgültig, und an die Stelle des Vertrags über eine Verfassung für Europa3 trat der Vertrag von Lissabon.4
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Saria, G. (2009). Primärrechtliche Rechtsgrundlagen für ein europäisches Tourismusrecht. In: Keiler, S., Stangl, B., Pezenka, I. (eds) Reiserecht. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-211-09459-4_6
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