Zusammenfassung
Mit dem Begriff der Evolution wandelte sich im 19. Jahrhundert das menschliche Denken. Fast jede Frage der lebenden Wissenschaften wurde im Lichte dieses Begriffes neu formuliert. Keine Idee ist je umfassender genutzt oder mißbraucht worden. (Man denke nur an den «Sozialdarwinismus» als evolutionstheoretische Begründung der Unvermeidlichkeit von Armut). Anhänger der Schöpfungstheorie (Agassiz und Morton) wie Evolutionstheoretiker (Broca und Galton) konnten die Daten über die Gehirngröße ausnutzen, um ihre haltlosen und abschätzigen Unterscheidungen zwischen Menschengruppen zu treffen. Doch weitere quantitative Argumentationen ergaben sich als unmittelbare Abfallprodukte der Evolutionstheorie. In diesem Kapitel erörtere ich zwei von ihnen als Vertreter eines vorherrschenden Typus; sie weisen sowohl krasse Unterschiede als auch interessante Ähnlichkeiten auf. Zunächst die allgemeinste evolutionstheoretische Rechtfertigung überhaupt für Rangeinteilungen von Gruppen — die Argumentation der Rekapitulationstheorie, die häufig in der zungenbrecherischen Aussage «Ontogenie ist eine Recapitulation der Phylogenie» zusammengefaßt wird. Zweitens eine bestimmte evolutionstheoretische Hypothese über die biologische Bestimmtheit des kriminellen Verhaltens von Menschen — Lombrosos Kriminalanthropologie.
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Gould, S.J. (1983). Die Vermessung des Körpers. In: Der Falsch Vermessene Mensch. Birkhäuser, Basel. https://doi.org/10.1007/978-3-0348-6772-6_4
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