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Militärische Löschorganisation

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Zusammenfassung

Ein neuer und bedeutungsvoller Abschnitt im Basler Löschwesen beginnt mit der Feuerordnung von 1763. Erstmals wird die Stadtgarnison, eine militärische Einheit, bei Bränden beigezogen. Die nun folgende Periode sollte sich für das Löschwesen immer verhängnisvoller auswirken. Bei Feuerausbruch gingen nach dieser Ordnung zwölf Mann der Stadtgarnison auf die Brandstätte zur «Disposition der Herren Feur-Hauptleuten», zwölf Mann mit einem Wachtmeister begaben sich in den Werkhof, die übrigen, nicht auf Posten stehenden, fanden sich auf dem Kornmarkt zu «Unserer Gnädigen Herren fernerer Verordnung» ein. Die eine Hälfte der Arbeiter am Lohnamt eilte mit dem Werkmeister sogleich zur Brandstelle, die andere zum Kornmarkt. Aufenthalter sowie die hier wohnenden «Hintersässen» wurden zu derjenigen Feuerspritze ausgelegt, welcher sie am nächsten wohnten. «Die Kinder aber und ander unnütz Gesind, nicht weniger diejenigen Mann- und Weibspersonen, die kein Wasser herbei tragen noch sonsten Hülf thun können, desgleichen alle fremde Leute, sollen weder aus den Wirths- noch Burgershäusern gelassen werden». Weil das Sturmläuten nicht immer und überall gehört wurde, sollten ausser dem gewöhnlichen Schiessen auch die Trommeln geschlagen werden, und zwar, damit der Erstbeste es verrichten konnte, nur mit einem Schlegel. Zu diesem Zwecke wurde auf jedem Zunft- oder Gesellschaftshaus «ein Spiel in gutem Stand erhalten und dem Erstschlagenden eine Recompentz gegeben». Bei Feuersbrünsten in der Stadt mussten sich wie bisher Mannschaften von den «Unterthanen in den nächstgelegenen Beamtungen Riehen und Kleinhüningen sowie aus dem Mönchensteineramt bei den zugewiesenen Stadtthoren einfinden: von Muttenz 50, von Pratteln 40 und von Binn- und Bottmingen je 36 Mann.» Die Verordnung bestimmte auch noch «wie sich bei einem vor den Stadtthoren entstehenden Brand zu verhalten» sei.

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© 1982 Springer Basel AG

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Thommen, B. (1982). Militärische Löschorganisation. In: Die Basler Feuerwehr. Birkhäuser, Basel. https://doi.org/10.1007/978-3-0348-6706-1_7

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