Zusammenfassung
Entschlossen ging die Banksektion an die Organisation der Effektenbörse, die am 1. Juli 1876 im Saal der Rebleutenzunft eröffnet wurde. Ihr Reglement bestimmte, dass die von der Handelskammer zur Vermittlung von Kauf und Verkauf gewählten Sensale allein Zutritt in den Ring haben. In kotierten Effekten war den Sensalen aber nur die Vermittlung «zwischen hier domizilierten Firmen und Personen gestattet». Der Verkehr hatte sich auf die Zeit zwischen 11.15 und 12 Uhr zu beschränken. Abschlüsse in kotierten Papieren zu anderen Zeiten waren den Sensalen strengstens untersagt. Die Redaktion des Kursblattes war Aufgabe des von der Handelskammer angestellten Börsensekretärs; sie hatte sofort nach Schluss der Börse im Beisein der Sensale zu erfolgen.
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Bauer, H. (1976). Die Börse der Basler Handelskammer. In: Die Basler Börse 1876–1976. Birkhäuser, Basel. https://doi.org/10.1007/978-3-0348-6298-1_2
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-0348-6298-1_2
Publisher Name: Birkhäuser, Basel
Print ISBN: 978-3-7643-0889-6
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