Zusammenfassung
Von den beiden Namen der zweiten Herrenzunft ist der eine leicht zu erklären: ‹Bärenzunft› nennt sie sich nach ihrem Zunfthaus, dem ‹Grauen Bären› an der Freien Straße; darum ist auch der Bär seit alters ihr Wappentier und Ehrenzeichen. Schwieriger zu erläutern ist die Bezeichnung ‹Zunft zu Hausgenossen); sie führt uns zurück in die Zeit der Entstehung dieser Korporation. Eine bischöfliche Urkunde, die von ihrer Gründung Kenntnis geben könnte, besitzt die Zunft nicht, und es ist fraglich, ob eine solche überhaupt je ausgefertigt wurde; denn die ‹Hausgenossen› nahmen von jeher eine andere Rechtsstellung ein als die Angehörigen von Handwerk und Gewerbe und bedurften daher wohl keines Zunftbriefs mit der Festlegung ihrer Pflichten und der Anerkennung ihrer Rechte. Als Wechsler und Bankiers standen die Hausgenossen, wie ihr Name besagt, in einem ganz besondern Verhältnis zum Stadtherrn, dem Bischof. Ihm war bereits im 11. Jahrhundert das Münzregal übertragen worden; zu dessen Ausübung aber benötigte er die Wechsler; auf sie mußte er sich auch stützen können für die finanziellen Belange seines Regiments. Deshalb räumte er ihnen früh eine Sonderstellung ein.
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Wanner, G.A. (1976). Die Zunft zu Hausgenossen. In: Zunftkraft und Zunftstolz. Birkhäuser, Basel. https://doi.org/10.1007/978-3-0348-6295-0_8
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