Zusammenfassung
Mit dem Jahr 1798, in dem der erstarrte eidgenössische Staatenbund zusammenbrach und die politische Existenz der Schweiz im Schatten des revolutionären Frankreichs die ihrem geschichtlichen Werden und inneren Wesen fremde, doktrinäre Gestalt des helvetischen Einheitsstaates annahm, der keine Sonderinteressen mehr anerkannte, nahte die Schicksalsstunde der Basler Zünfte: Sie bedeutete in Wirklichkeit ihr Ende als politische und gewerbliche Körperschaften. Am 5. Februar 1798 übertrugen Bürgermeister und Rat der alten Zunftstadt ihre Gewalt der Nationalversammlung, und erstmals seit Jahrhunderten blieben am Johannistag die feierlichen Neuwahlen in den Zünften und Räten aus. Die Zünfte und Gesellschaften hatten die neue Freiheit weder gewünscht noch gefordert; sie war ihnen aufgedrängt worden und erwies sich zunächst als bloße Negation des Bestehenden und Hergebrachten. Sowohl im politischen wie im wirtschaftlichen Bereich galt es, neue Lebensformen zu suchen und zu finden.
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Wanner, G.A. (1976). Das Ende des Zunftregiments. In: Zunftkraft und Zunftstolz. Birkhäuser, Basel. https://doi.org/10.1007/978-3-0348-6295-0_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-0348-6295-0_5
Publisher Name: Birkhäuser, Basel
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