Zusammenfassung
Der deutsche Ausdruck ‹Zunft› geht, wie allgemein angenommen wird, zurück auf das mittelhochdeutsche Verbum ‹zemen›, unser heutiges ‹ziemen›. Er bezeichnet eigentlich, was sich schickt und gehört, im weitern Sinne Regel und Ordnung1. Seit dem späten Mittelalter verstand man unter Zünften obrigkeitlich anerkannte Organisationen der selbständigen Handwerker und Handeltreibenden, welche durch ihre Berufsordnungen ihren Angehörigen die Ausübung eines bestimmten Gewerbes gewährleisteten, durch den Zunftzwang aber die Ausübung dieses Gewerbes auf die Angehörigen der betreffenden Zunft beschränkten. Insofern ist der Begriff der Zunft verwandt mit demjenigen der Gilde oder Innung; doch fehlte diesen genossenschaftlichen Zusammenschlüssen zumeist der politische Charakter, der die Zünfte, namentlich in ihrer baslerischen Ausprägung, wesentlich bestimmte. «Die Zunft ist also sowohl eine Erscheinung der Wirtschafts- und Sozialgeschichte als auch der städtischen Verfassungsgeschichte2.» Damit ist bereits gesagt, daß die etymologische Erklärung des Wortes Zunft, das heißt dessen Ableitung von ziemen, für die Erfassung des Wesens der Zunft nicht ausreicht, weil die darauf fußende Definition3 das charakteristische Merkmal des Zunftzwangs, vor allem aber die bedeutsame politische Komponente der Zünfte außer acht läßt4.
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Wanner, G.A. (1976). Das Zunftwesen im allgemeinen. In: Zunftkraft und Zunftstolz. Birkhäuser, Basel. https://doi.org/10.1007/978-3-0348-6295-0_1
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