Zusammenfassung
Das Sozialrecht schreibt vor, daß Kassenärzte mit den Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung wirtschaftlich umgehen müssen. Wenn Kassenärzte Leistungen veranlassen, die nicht zweckmäßig und wirtschaftlich sind, die nicht dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und die das Maß des Notwendigen überschreiten, dann kann die Krankenkasse verlangen, daß sie vom Kassenarzt den Vermögensschaden ersetzt bekommt, der aus solchen Verordnungen resultiert.
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Kossow, KD. (1992). Vermögensschadenhaftpflicht. In: Die Wut der weißen Haie. Birkhäuser, Basel. https://doi.org/10.1007/978-3-0348-5654-6_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-0348-5654-6_3
Publisher Name: Birkhäuser, Basel
Print ISBN: 978-3-7643-2827-6
Online ISBN: 978-3-0348-5654-6
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