Zusammenfassung
Mit diesen Worten hat der Königlich Sächsische Finanzrat, Ingenieur und Eisenbahndirektor Max Maria Freiherr von Weber, Sohn des bekannten Komponisten Carl Maria von Weber, anno 1 867 Wesen und Bedeutung der Eisenbahn zu charakterisieren versucht. 13 Jahre später, also vor mehr als hundert Jahren, gab auf die Frage, was eine Eisenbahn ist, das damals höchste deutsche Gericht, das Reichsgericht in Leipzig, im Urteil des 1. Zivilsenats vom 17. März 1 880 folgende Antwort:
«Ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport großer Gewichtsmassen, beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und diese Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften (Dampf, Elektricität, thierischer oder menschlicher Muskelthätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon der eigenen Schwere der Transportgefäße und deren Ladung u.s.w.) bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßig gewaltige (je nach den Umständen nur in bezweckter Weise nützliche, oder auch Menschenleben vernichtende und die menschliche Gesundheit verletzende) Wirkung zu erzeugen fähig ist.»
«Die Vereinigung der Kraft, deren Symbole die Ideen fast aller Völker, als Attribute der höchsten Macht, dem Bilde ihrer obersten Gottheit in die Hand gaben, mit dem Stoffe, der seit Jahrtausenden schon auf Erden um die irdische Macht entscheidet, die Vermählung von Blitz und Eisen, konnte nicht anders als von unwiderstehlich gestaltender Gewalt für die Kulturwelt, ihr Vorschritt mußte ein unaufhaltsamer, rastloser sein.»
Max Maria Freiherr von Weber (1822–1881)
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Pottgießer, H. (1988). Was ist eigentlich eine Eisenbahn?. In: Sicher auf den Schienen. Birkhäuser, Basel. https://doi.org/10.1007/978-3-0348-5256-2_2
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