Zusammenfassung
Wie oben erläutert wurde, war es mit Hilfe der optischen Telegraphen gelungen, Meldungen über den Lauf der Züge an die Streckenwärter und Schrankenposten sowie an die benachbarten Bahnhöfe weiterzugeben. Dieses 〈Zugmeldeverfahren〉 beschränkte sich aber mehr oder weniger nur auf das Ankündigen der Zugfahrten. Eine aus heutiger Sicht für die Sicherheit viel wichtigere ‹Rückmeldung›, also eine Bestätigung der Ankunft eines Zuges an die rückgelegene Station und damit die Vermittlung der Gewißheit, daß die Strecke nunmehr für den nächsten Zug frei ist, war noch unbekannt und unter den Begriffen der optischen durchgehenden Signale nicht zu finden. Das lag wohl daran, daß man wegen der nur mäßigen Geschwindigkeiten und der geringen Zahl der Züge eine besondere Sicherung eines nachfolgenden Zuges vor einem vorausfahrenden nicht für notwendig erachtete. Man unterstellte offensichtlich, daß die Strecke zur fahrplanmäßigen Abfahrzeit des Zuges frei war und sich in einem ordnungsmäßigen Zustand befand, so daß einem abzulassenden Zuge keine Gefahr drohte. Diese Auffassung findet man bestätigt, wenn man das Signalbuch der Leipzig-Dresdner-EisenbahnCompagnie aus dem Jahre 1838 zur Hand nimmt und gleich als. erste Bestimmung in fett gedruckter Schrift lesen kann:
«Die Bahn ist fahrbar».
«Hauptsignale sind nichts anderes, als Anzeigevorrichtungen eines Abstandsmeßsystems, das nicht mit Metern oder Kilometern, sondern mit Blockabschnitten als Maßeinheit arbeitet.»
Prof. Dr. Ing. Klaus Pierick, TU Braunschweig, 1965
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Pottgießer, H. (1988). Ein sicherer Abstand. Kann man ihn garantieren?. In: Sicher auf den Schienen. Birkhäuser, Basel. https://doi.org/10.1007/978-3-0348-5256-2_10
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