Zusammenfassung
Man grenzt unter den Schlagworten “Bagatellerkrankungen”, “Präparate fraglichen therapeutischen Nutzens”, “unwirtschaftliche Arzneimittel” mild wirksame Präparate aus der Erstattungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Mancher Patient wird also warten, bis seine Krankheit einen hinreichenden Schweregrad erreicht hat, um mit ihr vom Arzt ernstgenommen zu werden. Die Folge ist eine Verlagerung in teurere Versorgungsstufen mit differenterer Therapie. Dieser Effekt ließ sich nach Inkrafttreten der Negativliste, die im Zusammenhang mit der Haushaltsbegleitgesetzgebung 1982 beschlossen wurde, in der Tat in praxi beobachten. Hausärzte wurden weniger häufig aufgesucht, Hals-Nasen-Ohren- und Lungenfachärzte häufiger. Die Zahl der eitrigen Nebenhöhlenentzündungen und der Lungenentzündungen nahm zu. In einem Bericht der Bundesregierung an den Bundestag wurden diese und ähnliche Nachteile der Negativliste offen ausgesprochen, dennoch steht sie weiter im Gesetz.
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Kossow, KD. (1990). Risiken der Negativ- und Positivlisten. In: Graf-Baumann, T. (eds) Bittere Reformen. Birkhäuser, Basel. https://doi.org/10.1007/978-3-0348-5216-6_11
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-0348-5216-6_11
Publisher Name: Birkhäuser, Basel
Print ISBN: 978-3-7643-2391-2
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