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Bilanzen

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Zusammenfassung

Im vorangegangenen Kapitel haben wir die Größenordnung der notwendigen physischen Veränderungen auf dem Weg zu einem zukunftsfähigen Deutschland bemessen und in der Gestalt quantitativer Umweltziele ausgedrückt. Wie diese Ziele erreicht werden, wie begehbare Wege zu einem zukunftsfähigen Deutschland aussehen können, hängt nicht zuletzt von der heutigen Ausgangssituation und ihrer Entstehungsgeschichte ab. Kurz formuliert: Da Zukunftsfähigkeit Umgestaltung erfordert, hat es Sinn, nach der heutigen Gestalt und ihrer Entstehung zu fragen. Wie schon bei der Formulierung von Umweltzielen beschränken wir uns dabei zunächst auf die physischen Erscheinungsformen des deutschen Wirtschafts- und Konsumsystems.1

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Anmerkungen

  1. Soziale, ökonomische und kulturelle Aspekte werden in Kapitel 4 (Leitbilder) und Kapitel 6 (Kontexte) behandelt.

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  2. Die Abbildung der Umweltnutzung auf Bedarfsfelder konnte aufgrund der Datenlage nur für die Indikatoren Material, Energie sowie für die Emissionen von CO2, SO2 und NO„ durchgeführt werden.

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  3. Im Schlußkapitel der Studie werden wir plausibel machen, daß eine an neuen Leitbildern orientierte, zukunftsfähige Entwicklung im Norden mit einer zukunftsfähigen Entwicklung auch in den Ländern des Südens in Einklang gebracht werden kann.

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  4. Der Frage, ob zunehmende wirtschaftliche Verflechtung und Globalisierung des Wettbewerbs mit einer zukunftsfähigen Entwicklung verträglich sind, wenden wir uns später zu (Kapitel 4 und 6). Als empirischer Beleg für die Globalisierung sei hier nur erwähnt, daß der Welthandel mit etwa 8 Prozent pro Jahr seit einigen Jahren etwa doppelt so schnell wächst wie die Weltwirtschaft. Quelle: IWF (World Economic Outlook).

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  5. Diese Einsicht wird auch von den Unterzeichnerstaaten der Rio-Deklaration (in Grundsatz 8) bekundet.

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  6. Eine erste systematische Untersuchung zur Abbildung des Energieverbrauchs auf Bedarfsfelder wurde am Institut für Energiewirtschaft und rationelle Energieverwendung der Universität Stuttgart (IER) durchgeführt (Weber und Fahl, 1993). Angeregt durch diese Studie, deren Ergebnisse weiter unten referiert werden, wurde im Rahmen der vorliegenden Arbeit eine Methodik entwickelt, die eine Zuordnung des Materialverbrauchs und einzelner Stoff-Emissionen zu Bedarfsfeldern erlaubt (Kapitel „Materialverbrauch“ und „Ausgewählte Emissionen”; Behrensmeier und Bringezu, 1995).

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  7. „Güter der letzten Verwendung“ sind Produkte und Dienstleistungen am Ende des Wirtschaftsprozesses, die dem privaten oder dem Staatsverbrauch zugeführt, exportiert, in Produktionsanlagen investiert oder dem Vorrat zugeführt/entnommen werden. Entsprechend der Kategorisierung des Statistischen Bundesamtes werden sie zu 58 Gütergruppen zusammengefaßt.

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  8. Für eine genauere Beschreibung des Rechenverfahrens siehe Behrensmeier und Bringezu, 1995b, sowie Weber und Fahl, 1993.

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  9. Im Lichte neuer empirischer Befunde, die eine wachsende Anerkennung der Mobilität als „Wert an sich“ (Stichworte sind u.a. das „Staufieber” und die „Erlebnisorientierung des Unterwegs-seins“) dokumentieren, ist es unter Umständen gerechtfertigt, Mobilität als eigenständiges Bedarfsfeld zu betrachten. Dazu: Opaschowski, 1995.

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  10. Weiterführende Überlegungen finden sich bei Bringezu, 1995.

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  11. Strenggenommen müßten zusätzlich Veränderungen der Lagerbestände berücksichtigt werden. Diese werden jedoch erstens nicht für alle Materialien erhoben und sind zweitens quantitativ von untergeordneter Bedeutung und können deshalb hier vernachlässigt werden.

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  12. Schütz und Bringezu, 1993; Kuhn et al., 1994.

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  13. Eine zunehmende Nutzung nachwachsender Rohstoffe war von 1980 bis 1989 in den alten Bundesländern auch mit einer Zunahme von Bodenerosion verbunden. Bringezu und Schütz, 1995.

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  14. Behrensmeier und Bringezu, 1995b, mit Hilfe einer Input-Output-Rechnung.

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  15. Dennoch zeigt die Entwicklung der letzten Jahre positive Ansätze. So hat beispielsweise das 250Megawatt-Windprogramm verbunden mit der Einführung des Einspeisegesetzes für die Windenergie eine Wachstumsdynamik mit sich jährlich etwa verdoppelnden Märkten ausgelöst. Quelle: Deutsches Windenergieinstitut (DEWI).

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  16. Teufel et al., 1994 (basierend auf ausgewählten, energieintensiven Produkten), siehe Kapitel 3.1.

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  17. In den amtlichen Umweltstatistiken (StBA, UBA) werden die privaten Haushalte als Kategorie der im übrigen nach Wirtscharts-beziehungsweise Produktionssektoren gegliederten sektoralen Bilanzen geführt. Es handelt sich dabei immer um direkt in den Haushalten stattfindende Aktivitäten und Emissionen (z.B. Energieverbrauch und Schadstoffemissionen durch Raumheizung, Trinkwasserverbrauch, nicht jedoch Energieverbrauch durch Freizeitverkehr). Bei der Abbildung der Umweltbelastungen auf Bedarfsfelder werden zu diesen direkt in den Haushalten verursachten Belastungen die in Gütern und Dienstleistungen enthaltenen sowie anderweitig „außer Haus“ stattfindenden, indirekten Belastungen addiert.

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  18. Endenergieverbrauch = Primärenergieverbrauch minus Verbrauch/Verteilungsverluste im Umwandlungssektor plus/minus statistische Differenzen.

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  19. Wenn der Energieeinsatz auf die Primärenergie bezogen wird, erhöht sich der Anteil der stromgestützten Energiedienstleistungen.

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  20. Pauen-Höppner und Höppner, 1990, in: Apel et al., 1995, S. 40.

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  21. Siehe dazu: Sachverständigenrat für Umweltfragen, 1994, S. 267.

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  22. Zu drei Vierteln aufgrund gestiegener Verkehrsleistung, zu einem Viertel aufgrund neuer Verkehrswege. Lassen, 1990.

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  23. Dazu: Sachverständigenrat für Umweltfragen, 1992: Umweltprobleme der Landwirtschaft — Sachbuch Ökologie, S. 94.

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  24. Auswertungs-und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 1990.

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  25. Bringezu und Schütz, 1995; siehe Abbildung 3.3.

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  26. Die Flächenbelegung zum Abbau abiotischer Rohstoffe (Erze, Energieträger etc.) kann demgegenüber quantitativ vernachlässigt werden.

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  27. Siehe dazu: Wissenschaftlicher Beirat für Globale Umweltveränderungen, 1993.

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  28. Quelle: Umweltbundesamt.

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  29. Ein weiteres Problem ergibt sich durch die anstelle der FCKW verstärkt produzierten Ersatzstoffe (HFCKW), die zwar deutlich geringere Ozonabbaupotentiale, dafür aber ähnlich hohe Treibhauspotentiale wie die FCKW aufweisen.

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  30. Zur Berechnung der grauen Emissionen der Importe müßten z.B. Energieeinsätze und Wirkungsgrade einer Vielzahl von Produktionsprozessen in den einzelnen Ländern bekannt sein.

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  31. Quelle: Umweltbundesamt und Statistisches Bundesamt, 1995, S. 8 und 16.

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  32. Behrensmeier und Bringezu, 1995b.

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  33. Statistisches Bundesamt, 1995.

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  34. Dieser Befund wird sich voraussichtlich in dem Maße abschwächen, wie die NO„-Emissionen aus dem PKW-Verkehr durch Einsatz des Drei-Wege-Katalysators zurückgehen und die Emissionen aus dem LKW-Güterverkehr — die hier den einzelnen Produktionsbranchen zugerechnet werden — zunehmen.

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  35. Wenn hier für die Gesamtheit der Entwicklungsländer der Begriff „Süden“ verwendet wird, dann geschieht das in dem Bewußtsein, daß dies eine sehr unzureichende Charakterisierung ist, da sich die Entwicklungsländer zunehmend ausdifferenzieren. Wo immer möglich, wird deshalb nachfolgend von konkreten Beispielen ausgegangen (siehe dazu auch Kapitel 4.8).

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  36. Ausführlich zu diesem Sachverhalt Pearce und Warford, 1993, S. 281ff.

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  37. Zu berücksichtigen ist hier natürlich auch die Machtasymmetrie zwischen Zentrum und Peripherie in den Entwicklungsländern selbst. So fließen die Deviseneinnahmen aus Holzeinschlagslizenzen in der Regel nicht den betreffenden Regionen zu, sondern dem Zentralstaat.

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  38. Noch gar nichts ist bei dieser Fragestellung darüber ausgesagt, wie die durch solche Exporte bewirkten Beschäftigungs-und Einkommenseffekte gegenüber negativen ökologischen Folgen bewertet werden.

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  39. Es gibt aber auch das gegenteilige Phänomen. So ist es in bestimmten Kreisen modisch, die gesamte Misere des Südens dem Norden anzulasten und so letztlich einen neuen Paternalismus zu kultivieren, der demjenigen der Kolonisatoren nicht unähnlich ist. Implizit wird nämlich in beiden Fällen unterstellt, die Menschen in den Entwicklungsländern seien nicht dazu in der Lage, eigenverantwortlich zu handeln.

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  40. Siehe hierzu radikal: Kohlhammer, 1993; oder eher deskriptiv-analytisch: Wöhlcke, 1987.

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  41. Im Englischen spricht man in Anlehnung an Hardin von „Global Commons“; siehe Hardin und Garret, 1968, S. 124–138. Das Besondere an den „Commons” ist das Fehlen von definierten Eigentumsrechten, die Atmosphäre und große Teile der Ozeane gehören also niemandem ausschließlich, vielmehr allen gleichermaßen. Dieser Sachverhalt führt in der Tendenz zur Obernutzung der Gemeinschaftsgüter, da die Nutzer keinen Anreiz haben, ihre Nutzung aus besserer Einsicht (z.B. ökologischer) zu begrenzen. Aufgabe muß es deshalb sein, „Bewirtschaftungsregeln“ für die Gemeinschaftsgüter festzulegen.

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  42. Neben Naßfeldreisbau und Rinderhaltung sind vor allem Grubengas, Deponiegas und Leckageverluste bei Erdgasförderung und -transport für den Anstieg der atmosphärischen Methan-Konzentrationen verantwortlich.

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  43. Ausführlich hierzu Agarwal und Narain, 1991.

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  44. Ausführlich hierzu: Loske, 1990.

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  45. Siehe: Münchener Rückversicherungsgesellschaft, 1988.

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  46. Siehe hierzu: Rahman et al., 1993.

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  47. FCKW und Halone tragen darüber hinaus mit derzeit etwa 20 Prozent zum Treibhauseffekt bei.

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  48. Zahlen aus World Resources Institute, 1994.

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  49. Siehe Loske und Vorholz, 1992.

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  50. Weber, 1994, S. 41–60. Kapitel 3.2, Abschnitt 2 basiert in hohem Maße auf dieser Studie.

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  51. So der Titel vom Newsweek Magazine vom 25. April 1994.

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  52. Newsweek vom 25.4.1994, Special Report: „Fished Out“, S. 30–33.

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  53. Verabschiedet wurde das internationale Seerechtsabkommen schon 1982. Zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten lagen also zwölf Jahre. Zum Vergleich: Bei der Klimarahmenkonvention betrug dieser Zeitraum lediglich knapp zwei Jahre (Juni 1992—März 1994).

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  54. Smith et al., 1992, zitiert in: World Resources Institute, 1992.

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  55. Spezifische Umweltbelastungen, zum Beispiel durch Düngereintrag ins Grundwasser oder die Folgewirkungen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln werden somit nicht einbezogen. Gleichwohl ändert sich das Gesamtbild nicht wesentlich, wenn zum Beispiel der Einsatz von Mineraldüngern zusätzlich quantifiziert wird. Erosion als Statthalter des ökologischen Rucksacks der Landbewirtschaftung stellt eine Minimalabschätzung des Umweltbelastungspotentials dar. Dies erscheint aber gerechtfertigt, da die anthropogene Erosion mittlerweile weltweit ein Ausmaß erreicht hat, das ohne effektive Gegenmaßnahmen zu einer drastischen Verringerung landwirtschaftlich nutzbaren Bodens führen wird.

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  56. Siehe Enquete-Kommission „Schutz der Erdatmosphäre“, 1994a.

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  57. Der Begriff biologische Vielfalt umfaßt sowohl die Artenvielfalt als auch die genetische Vielfalt und die Ökosystem(Lebensraum-)vielfalt. Aus methodischen Gründen muß die Biodiversität meist auf diesen verschiedenen Hierarchieebenen betrachtet werden. Für eine Gesamtbewertung sind jedoch immer die Wechselwirkungen zwischen den Ebenen zu berücksichtigen.

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  58. Wie Kolumbien, Ecuador, Peru, Brasilien, Zaire, Madagaskar, China, Indien, Malaysia, Indonesien, Australien und Mexiko.

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  59. „Schlimmster Krieg aller Zeiten“, in: Der Spiegel, Nr. 18, 1992.

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  60. Inzwischen stehen mehr als 8000 Tier-und 40000 Pflanzenarten auf den Listen des Washingtoner-Artenschutzabkommens (CITES — Convention an International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), die durch Handelsverbote und -beschränkungen vor dem Aussterben oder einer weiteren Bedrohung geschützt werden sollen.

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  61. CITES — Convention an International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora.

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  62. Schwede und de Meulenaer, 1995, S. 194.

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  63. So zum Beispiel der Wissenschaftliche Beirat für Globale Umweltveränderungen, 1993, S. 42.

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  64. So wird beispielsweise eine einzige Hochleistungs-Reissorte der „Grünen Revolution“ (IR 36) unter verschiedenen Bezeichnungen weltweit auf nahezu 11 Millionen Hektar flurbereinigtem Land angebaut (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 9. November 1994). Allein vom Reis gibt (gab) es, so wird geschätzt, an die 100 000 Landsorten.

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  65. „Farmers’ Rights“ beinhalten zum einen ein geistiges Eigentumsrecht von Gruppen und Individuen als Gegengewicht zu den Sortenschutz-und Patentrechten der Industrieländer, zum anderen das Recht bäuerlicher Gemeinschaften auf Mitbestimmung in allen Fragen der ländlichen Entwicklung.

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  66. IUCN [The World Conservation Union] und Evironmental Law Centre: The Convention an Biological Diversity. Bonn 1993 (Draft Text).

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  67. Vgl. Artikel 3 Biodiversitätskonvention.

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  68. Die Erkundung und Sammlung von biologischem Material zum Zweck der industriellen Verwertung — in erster Linie im Dienste der Pharma-, Agro-und Kosmetikindustrie. Gettkant, 1995,5.116.

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Bund, Misereor (1997). Bilanzen. In: Bund, Misereor (eds) Zukunftsfähiges Deutschland. Birkhäuser, Basel. https://doi.org/10.1007/978-3-0348-5088-9_3

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