Zusammenfassung
In seiner Stellungnahme zu der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, der CDA sei verfassungswidrig, hat der amerikanische Präsident die Richtung vorgegeben: Die Internet-Anwender sollen mit Hilfe von technischen Maßnahmen selbst dafür sorgen, daß sie nicht mit unerwünschten Inhalten belästigt werden. Es gibt heute zwei Technologien, die den Zugriff auf obszöne Inhalte verhindern können: Filterprogramme und Rating-Systeme. Filterprogramme blockieren den Zugang zu einer Site, wenn die Seiten Schlüsselwörter und -phrasen enthalten, die auf sexuell eindeutige Inhalte schließen lassen, oder wenn sie auf einer schwarzen Liste des Programmanbieters stehen. Rating-Systeme basieren, wie die Ratings in der Filmindustrie, auf freiwilliger Mitarbeit der Anbieter. Ist eine Site als «XXX» gekennzeichnet, enthält sie pornographisches Material und wird von gewissen Filterprogrammen oder in Zukunft auf Wunsch sogar automatisch von jedem Web-Browser nicht mehr geladen. Gemeinsam ist beiden Systemen, daß sie in Form von zusätzlichen Programmen auf dem Computer des Benutzers installiert und konfiguriert werden müssen.
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Zehnder, M.W. (1998). Technische Maßnahmen seitens des Benutzers. In: Gefahr aus dem Cyberspace?. Birkhäuser, Basel. https://doi.org/10.1007/978-3-0348-5022-3_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-0348-5022-3_6
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