Abstract
The emergence of new forms of cultural identity-based nationalism and tensions surrounding both states and the peoples that compose them highlights the importance of a deep understanding of the concepts of state, people, and how they are related. It is for this reason that the German-Jewish phenomenologist Edith Stein’s work Eine Untersuchung über den Staat (An Investigation Concerning the State) is analyzed. In this book, the claim of a people being a community, whose spiritual center emanates its own distinctive culture that expresses its specific character, is justified. This people’s community tends toward a state-based organization, as the state’s sovereignty and objective and legal structure ensure the stability required for its spiritual growth. Nevertheless, a people may subsist without a state. Conversely, the existence of the state is predicated on a foundation based on a people. Without them, its existence is tenuous. Hence, the people has a value of its own, with the state at its service.
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Notes
- 1.
“Bei einem kulturellen Kosmos kann man nur dann von Totalität sprechen, wenn alle Wertgebiete in ihm durch irgendwelche Werke oder sonstige objektiv-geistige Niederschläge vertreten sind; dabei können und werden die einzelnen Gebiete innerhalb einer Kultur sich durch die mehr oder minder große Bedeutung und Originalität der sie repräsentierenden Werke unterscheiden, und in diesen Unterschieden kommt die besondere Eigenart der Kulturen und der hinter ihnen stehenden ‘Persönlichkeiten’ zum Ausdruck.” (Stein 2006: 26).
- 2.
“Die Gemeinschaft, die als allseitig produktive Persönlichkeit hinter einer Kultur steht, muss so umfassend sein, dass in ihr alle Einseitigkeiten bis zu einem gewissen Grade zum Ausgleich und Zusammenwirken kommen. Zu der Ausbildung aller erforderlichen Fähigkeiten gehört eine gewisse Differenzierung der Lebensbedingungen für die Individuen bzw. Gruppen von Individuen, die als Teilkräfte in der Einheit der kulturschöpferischen Persönlichkeit wirken sollen; zu große Einheitlichkeit der Naturbedingungen z.B. -wie sie bei der Einschränkung auf das enge Landgebiet eines Stadtstaates vorliegt- scheint dieser notwendigen Differenzierung im Wege stehen.” (Stein 2006: 26).
- 3.
“Es gibt geographische Individuen, die -in eine Reihe von Teilindividuen gegliedert- so ausgedehnt sind, dass mehrere Völker innerhalb ihrer Grenzen entstehen. Es gibt dann eine diese Völker umspannende Einheit, die, soweit es sich um eine Einheit des Typus handelt, unter den Begriff der Rasse fällt. Erwächst darüber hinaus eine die engeren Gemeinschaften umfassende geistige Gemeinschaft, so können wir von einem auf die Rasseneinheit gegründeten Kulturkreis sprechen. (Prinzipiell kann der Kulturkreis auch noch über die Grenzen der so weit ausgedehnten Rasseneinheit hinausgreifen).” (Stein 2006: 97).
- 4.
“… hier werden Einrichtungen notwendig, die wenigsten für gewisse eigens dafür auszubildende Organe einen Überblick über die Bedürfnisse und Kräfte del Gemeinschaft und eine feste Ordnung für den Vollzug des gemeinsamen Wollens und Handelns. Diese Ordnung und Einrichtung ist Sache einer positiven Rechtsordnung” (Stein 2006: 111).
- 5.
“Es gehört ferner dazu, dass es in ihm eine das Staatsganze repräsentierende Macht, die der Urheber seiner Organisation und aller ihrer Umbildungen ist und für die Beobachtung der staatlichen Formen durch alle zu diesem Staat in irgendwelcher Beziehung stehenden Individuen Sorge trägt.” (Stein 2006: Edith Stein, 112).
- 6.
“Unter politischen Funktionen werden wir sinnvollerweise die Leistungen des Staates oder innerhalb des Staates verstehen, die für seine Existenz unerlässlich sind, und unter seinen Organen die Personen oder Körperschaften, deren er als Träger jener Funktionen bedarf.” (Stein 2006: 90).
- 7.
“Man kann sich eine Dorfgemeinde denken, deren Glieder gemeinschaftlich handeln (ihr Feld bestellen, ernten, Feste feiern und dergleichen) und die so als ein Ganzes in Erscheinung tritt, ohne dass ein Organ vorhanden ist, dass dieses Ganze repräsentiert und seine Aktionen leitet. Zu ihrer Existenz bedarf es keiner gültigen Normen, die ihr Leben regeln, darum auch keiner Quelle, von der solche Normen ausgeben, und keiner Vollzugsgewalt, die für ihre Durchführung sorgt.” (Stein 2006: 90).
- 8.
“Ein solches Gebilde hätte sozusagen keine innere Existenzberechtigung; es haftete ihm immer der Charakter des Hohlen und Ephemeren an; es würde eventuell eine Zeitlang durch einen regimentalen Willen zusammengehalten, aber nicht durch eine eigene innere Schwerkraft.” (Stein 2006: 22).
References
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Lenz-Médoc, Paulus. 1956. L’idée de L’état chez Édith Stein. Les Études philosophiques 11(3, July/September): 451–457.
Spengler, Oswald. 1918. The Decline of the West: Perspectives of World-History. Trans. Charles Francis Atkinson. London: George Allen & Unwin.
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Aranda, M. (2020). People and State in Edith Stein’s An Investigation Concerning the State . In: Reyes-Gacitúa, E., Calcagno, A. (eds) Edith Stein’s An Investigation Concerning the State: Sociality, Nationhood, Ethics. Contributions to Phenomenology, vol 110. Springer, Cham. https://doi.org/10.1007/978-3-030-33781-0_3
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