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Grundzüge einer Theorie staatlicher Sozialpolitik

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Lehrbuch der Sozialpolitik

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Literatur

  1. Vgl. dazu und zur Widerlegung der Auffassung von der Theoriearmut der wissenschaftlichen Sozialpolitik die ausführlichere Darstellung bei Lampert/ Bossert 1987 und Lampert 1990b, S. 14 ff. Zu den Leistungen und Grenzen einer „ökonomischen Theorie der Sozialpolitik“ vgl. Lampert 1992d.

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  2. Vgl. dazu den Nachweis bei Lampert/ Bossert 1987, S. 117 ff. und Lampert 1990b, S. 43 ff.

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  3. Vgl. dazu vor allem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.), 2001.

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  4. Vgl. dazu Barr 1992.

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  5. Barr 1992, S. 754.

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  6. Vgl. dazu Flora/ Alber 1984, S. 37 ff., insbes. S. 38, die in ihrer Theorie wohlfahrtsstaatlicher Entwicklung auf Durkheim zurückgreifen. In Europa lag nach Wolfram Fischer eine wirtschaftliche Grundbedingung für die Entstehung der neuzeitlichen Sozialpolitik in der Ablösung der agrarischkleingewerblich-hausindustriellen Produktionsweise durch die industriell-großbetrieblich bestimmte Wirtschaft. W. Fischer 1979, S. 91 ff., insbes. S. 101.

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  7. Vgl. dazu auch Bethusy-Huc 1976, S. 287 f., die darauf verweist, dass die Funktionäre des sozialen Sicherungsapparates aus Gründen der Machtausweitung an zunehmender Befriedigung des Bedürfnisses der Primärgruppen nach Sicherheit und steigender Abhängigkeit ihrer Mitglieder von den Bindungen an diesen Apparat interessiert sind.

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  8. Vgl. dazu Lampert/ Bossert 1987, S. 117 ff. Vgl. auch den Überblick über ökonomische Begründungen für staatliche Sozialpolitik in Rolf/Spahn/Wagner 1988, S. 21 ff. sowie weitere Beiträge in diesem Sammelband.

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  9. Eine Auflistung sozialpolitischer Bedarfe unter dem Aspekt sozialer Sicherheit für verschiedene Generationen (ältere, mittlere, junge, ungeborene) findet sich bei Hauser 1988, S. 147 ff.

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  10. Vgl. dazu Winterstein 1977, S. 300 sowie Kapp 1958, S. 41 ff. und S. 141 ff.

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  11. Vgl. dazu Weisser 1956, S. 396 ff. sowie Schönbäck 1988, S. 45 ff.

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  12. Vgl. dazu Briefs 1926, S. 200 ff. und Kapp 1958, S. 141 ff.; Heimann 1980, S. 127 ff.; Kleinhenz 1979a, S. 8 ff.

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  13. Vgl. dazu Briefs 1926, S. 145 f.; v. Nell-Breuning 1968b; Schreiber 1961, S. 601.

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  14. Vgl. dazu auch den Überblick über ökonomische Begründungen der Sozialpolitik, in: Rolf/ Spahn/ Wagner 1988, Barr 1992, Barr 2001 und Ott 2003.

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  15. Vgl. dazu K. Arrow, in: Uncertainty and the Welfare Economics of Medical Care, in: American Economic Review 1963, S. 947; “I propose here the view that, when the market fails to achieve an optimal state, society will, to some extent at least, recognize the gap, and nonmarket social institutions will arise attempting to bridge it...”.

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  16. Vgl. dazu die Arbeit von Higgins 1981, Kap. 5 — 7. Zum ethischen Gehalt der Sozialen Marktwirtschaft vgl. Gutmann 1989.

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  17. Vgl. dazu Flora/ Alber 1984, S. 43 f., Hockerts 1983, S. 141 ff., insbes. S. 153, Hockerts (Hg.) 1998 sowie Obinger/Kittel 2003 und die dort angeführte Literatur.

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  18. Vgl. dazu Wilensky 1981, S. 185 ff., insbes. S. 189 ff., der die Wohlfahrtsstaaten nach korporatistischen Demokratien (z. B. Niederlande, Schweden, Bundesrepublik), Korporatismus ohne volle Partizipation der Arbeitnehmer (Japan, Frankreich) und Ländern mit schwach ausgeprägtem Korporatismus (USA, Canada) einteilt und mit abnehmender korporatistischer Ausprägung abnehmenden sozialpolitischen Konsens konstatiert.

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  19. Z. B. stellten Flora/ Alber 1984, S. 43 fest, dass Länder mit starken protestantischen Staatskirchen sich früher für die öffentliche Wohlfahrt verantwortlich fühlten als religiös gemischte und katholische Lä nder, in denen private Wohltätigkeit und das Subsidiaritätsprinzip Tradition haben.

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  20. Vgl. dazu den Überblick über zahlreiche einschlägige empirische Untersuchungen bei Alber 1979, S. 123 ff., der zeigt, dass ein positiver Zusammenhang zwischen Sozialprodukt und Sozialleistungsquote besteht, wenngleich bei geringen Unterschieden im Entwicklungsniveau der Länder keine deutliche Tendenz besteht, dass reichere Länder einen größeren Teil des Sozialproduktes für soziale Zwecke aufwenden als weniger reiche. Aber angesichts der Vielzahl der die Sozialpolitik beeinflussenden Determinanten ist dies nicht überraschend, sondern zu erwarten.

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  21. Vgl. dazu den Überblick über Wirkungen des Systems sozialer Sicherung S. 288 ff.

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  22. Vgl. dazu Thiemeyer 1975b, S. 540 ff.; Hayek 1971, S. 46 f. und Lampert 1984c, S. 52 ff.

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  23. Vgl. dazu die empirische Überprüfung der einschlägigen Theorie von Stein Rokkan bei Flora/ Alber 1984, S. 37 ff. sowie Widmaier 1976, S. 66 ff.

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  24. Vgl. dazu Flora/ Alber 1984, S. 47 und Hockerts 1980, S. 153 f.

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  25. Vgl. dazu die Bürokratietypologie bei Downs 1968 sowie Jackson 1982; Leuenberg/Ruffmann 1977; Roppel 1979.

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  26. Vgl. zu den Wirkungen der zuletzt genannten Bürokratieeigenschaften v. Bethusy-Huc 1976, S. 256 ff.

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  27. Ein Beispiel für die Wirksamkeit dieser Determinante ist der Einfluss der wohlfahrtsstaatlich-patriarchalischen Tradition des Absolutismus in Deutschland schon vor Einführung des sozialstaatlich orientierten Verfassungsstaates. Vgl. dazu Grimm 1983, S. 41 ff., insbes. S. 53.

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  28. Vgl. dazu Bellah u. a. 1987, Döring/Hauser 1989, Barr 1992, S. 762 f. und Lampert 2001c.

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  29. Vgl. dazu auch die von Flora/ Alber 1984, S. 47 formulierten Hypothesen 1 und 2 über den Einfluss politischer Systeme auf die Sozialpolitik. Hypothese 1 lautet: Konstitutionelle Monarchien mit begrenztem Stimmrecht und ständestaatlicher Struktur neigen dazu, relativ undifferenzierte und lokalisierte Systeme der Armenfürsorge in paternalistischer Tradition zu entwickeln. Die sozialen Hilfen beruhen auf Wohltätigkeit, nicht auf Rechtsansprüchen und werden gewöhnlich in nicht monetärer Form und beschränkt auf Arbeitsunfähige gewährt. Hypothese 2 besagt: Bürgerliche Demokratien mit einem nach Besitz, Steuerleistung oder sozialem Status begrenzten Stimmrecht neigen dazu, Interventionen allgemein und öffentliche Hilfen im Besonderen zu beschränken. Sie können Sozialausgaben trotz steigender sozialer Nöte reduzieren. Sie weisen eher undifferenzierte und lokalisierte Hilfssysteme auf, die auf Arbeitsunfähige beschränkt werden. Sie lehnen Zwangsversicherungen ab, unterstützen jedoch freiwillige Sicherungssysteme. Die Empfänger sozialer Leistungen werden als Bürger zweiter Klasse betrachtet.

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  30. Diesem Fall entspricht die Hypothese 3 von Flora/ Alber 1984, S. 47, die besagt: Massendemokratien entwickeln umfassende, differenzierte und zentralisierte Wohlfahrtssysteme, die auf sozialen Grundrechten und Zwangsmitgliedschaften beruhen. Ursachen dafür sind die im Vergleich zu Monarchien und bürgerlichen Demokratien entwickelteren Arbeitnehmerorganisationen sowie der Wettbewerb der Parteien um Stimmen. Innerhalb der Massendemokratien können sich aufgrund unterschiedlicher Parteiensysteme und aufgrund von Unterschieden in den Bürokratien beachtliche Unterschiede der Sozialpolitik ergeben.

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  31. Diesem Fall entspricht die Hypothese 4 von Flora/ Alber 1984, S. 47: Konstitutionelle Monarchien mit umfassendem Wahlrecht neigen eher zur Entwicklung umfassender, differenzierter und zentralisierter Wohlfahrtssysteme, die auf sozialen Grundrechten und Zwangsversicherung beruhen. Diese Systeme sind eine Folge stark paternalistischer und bürokratischer Traditionen. In ihnen gibt es einen relativ starken politischen Druck von Seiten der Arbeiterschaft, der zu Wohlfahrtseinrichtungen führt. Ziel der Sozialpolitik ist vorrangig die Abwehr weitergehender Partizipationsrechte und eine Erhöhung der Loyalität der Arbeiterklasse gegenüber dem autoritären Staat.

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  32. Vgl. dazu D. Zöllner 1963, Cutright 1965, S. 537 ff., Pryor 1968, Rimlinger 1971, Kaim-Caudle 1973, Wilensky 1975, Alber 1979, Flora/Alber 1984, J. Higgins 1981, Köhler/Zacher 1981 und Barr 1992, S. 758 ff.

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(2004). Grundzüge einer Theorie staatlicher Sozialpolitik. In: Lehrbuch der Sozialpolitik. Springer-Lehrbuch. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/3-540-35048-9_6

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