5. Zusammenfassung
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer.
Zu unterscheiden sind das Individualarbeitsrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt, und das Kollektivarbeitsrecht, das Recht der Arbeitsverbände.
Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetz geregelt, sondern in einer Vielzahl von Einzelgesetzen, Bestimmungen und Vereinbarungen (= Rechtsquellen).
Die Anwendung dieser Rechtsquellen wird durch drei Prinzipien bestimmt:
-
1.
Rangprinzip,
-
2.
Günstigkeitsprinzip,
-
3.
Spezialitäts- oder Ordnungsprinzip.
Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines Dienstvertrages (§ 611 BGB) gegen Entgelt unselbständige Dienste in persönlicher Abhängigkeit erbringt.
Zuständiges Gericht für Streitigkeiten zwischen dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis oder darüber, ob ein Arbeitsverhältnis (noch) besteht, ist das Arbeitsgericht.
Die Schritte der Falllösung sind:
-
Sachverhalt erfassen
-
Anspruchsgrundlagen suchen
-
Einwendungen, Einreden und ggf. anspruchserhaltende Normen suchen
-
Subsumtion (rechtliche Prüfung)
-
Formulieren der Lösung.
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(2006). Einführung. In: Arbeitsrecht. Recht — schnell erfasst. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/3-540-32544-1_1
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