Staatensouveränität und ius cogens pp 271-341 | Cite as
Kapitel 7: Ansätze zur inhaltlichen Bestimmung des ius cogens
Zusammenfassung
In Kapitel 7 wird einleitend festgehalten, dass auch im 19. und 20. Jahrhundert zahlreiche Autoren an der Einordnung des ius cogens als Norm des öffentlichen Interesses festhalten, wobei nach wie vor die Frage offenbleibt, wie dieses öffentliche Interesse inhaltlich zu fassen ist (dazu Kapitel 7 unter 1).Im Anschluss wird eben dieser Frage nachgegangen und untersucht, ob ius cogens-Normen durch die rechtsvergleichende Analyse der nationalen Rechtsordnungen gewonnen werden könnten (dazu Kapitel 7 unter 2). Danach wird erörtert, welche Risiken bestehen, sofern man ius-cogens als durch eine internationale Moral begründete „Sittenwidrigkeitsklausel“ versteht (dazu Kapitel 7 unter 3), bevor zu Ansätzen Stellung genommen wird, die das (hier sogennante) antik-mittelalterliche res publica-Konzept zur Setzung von ius cogens heranziehen wollen. Hierbei wird auch der Frage nachgegangen, ob die Begründung regionalen ius cogens dogmatisch zugelassen werden könnte (dazu Kapitel 7 unter 4).Im engen ideengeschichtlichen Zusammenhang mit letzerem Ansatz wird weiterhin erörtert, inwieweit die alte Konzeption des Allgemeinwohls zur Begründung von ius cogens herangezogen werden könnte (dazu Kapitel 7 unter 5), bevor die Ergebnisse dieses Kapitels zusammengefasst werden (dazu Kapitel 7 unter 6).