Kommentar zum Medizinproduktegesetz (MPG) pp 121-124 | Cite as
§ 8 Harmonisierte Normen, Gemeinsame Technische Spezifikationen
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Zusammenfassung
(1) Stimmen Medizinprodukte mit harmonisierten Normen oder ihnen gleichgestellten Monografien des Europäischen Arzneibuches oder Gemeinsamen Technischen Spezifikationen, die das jeweilige Medizinprodukt betreffen, überein, wird insoweit vermutet, dass sie die Bestimmungen dieses Gesetzes einhalten.
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