Medienrecht pp 55-66 | Cite as
Marken- und Designrecht
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Zusammenfassung
Der Schutz durch das Markengesetz (MarkenG) erstreckt sich auf Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben. Zuständig für den Schutz ist das Deutsche Patent und Markenamt (DPMA). Nach dem MarkenG können unternehmensbezogene Unterscheidungsmerkmale bewusst geschützt werden (durch Eintragung) oder auch einen Schutz durch eine gewisse Bekanntheit erlangen (Verkehrsgeltung oder notorische Bekanntheit).
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