Strafrechtliche Sanktionen pp 15-36 | Cite as
Sinn und Zweck der Strafe
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Zusammenfassung
Von der Aufgabe des Strafrechts ist die Frage nach dem Sinn und Zweck der einzelnen Sanktionen zu unterscheiden. Während sich das Strafrechtssystem als Ganzes aus der gesellschaftlichen Notwendigkeit legitimiert, zur Wiederherstellung und Sicherung der sozialen Ordnung auf die Verletzung bzw. Gefährdung von Rechtsgütern mit staatlichem Zwang reagieren zu können, bedürfen die verschiedenen innerhalb dieses Systems entwickelten Sanktionsformen einer spezifischeren Rechtfertigung. Die Frage nach dem Sinn und Zweck stellt sich dabei zunächst für die „erste Spur“ des Sanktionensystems, die Strafen (zur Legitimation der „zweiten Spur” → unten Teil 5, 1.2).
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