Zusammenfassung
Die Zuordnung von Einkünften zu einer der sieben Einkunftsarten ist aus verschiedenen Gründen von Bedeutung. Zum ersten sind Einkünfte nur dann steuerbar, wenn sie einer der Einkunftsarten zugeordnet werden können. Zum zweiten bestimmt sich aus der Zuordnung zu einer Einkunftsart entsprechend den vorstehenden Erläuterungen die Methode, nach der die Einkünfte zu ermitteln sind. Verschiedene Freibeträge und Freigrenzen kommen nur bei bestimmten Einkunftsarten zur Anwendung. Zudem ist innerhalb einiger Einkunftsarten für bestimmte Einkünfte die Möglichkeit beschränkt, negative Einkünfte mit (anderen) positiven Einkünften auszugleichen (siehe Teil I, Abschn. 7.2). Schließlich unterliegen der Gewerbesteuer grundsätzlich nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Je nachdem, welcher Einkunftsart Einkünfte zuzurechnen sind, kann sich somit für den Steuerpflichtigen eine unterschiedliche Steuerbelastung ergeben.