Kollektives Arbeitsrecht pp 45-46 | Cite as
Wirtschaftsausschuss
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Zusammenfassung
Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist ein Hilfsorgan des Betriebsrats. Der WA ist vom Unternehmer über wirtschaftliche Angelegenheiten zu unterrichten. Der WA hat diese mit dem Unternehmer zu beraten und den Betriebsrat darüber zu informieren.
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