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Definition

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Zusammenfassung

So wie der Begriff der Antigene durch die Beziehungen zu den Antikörpern bestimmt wird, werden umgekehrt die Antikörper phänologisch definiert durch die genetischen und reaktiven Verhältnisse zu den Antigenen. W. W. C. Topley und G. S. Wilson z. B. bezeichnen als Antikörper jede Substanz, welche im Blutserum oder in den Körpersäften eines Tieres als Antwort auf den Reiz auftritt 1, den die parenterale Einführung eines Antigens in die Gewebe ausübt, und die mit diesem Antigen spezifisch in irgendeiner, der Beobachtung zugänglichen Art reagiert.

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Literatur

  1. Im Blutserum von Menschen und Tieren findet man auch Stoffe, welche so wirken wie Antikörper und wie diese durch die. Spezifität ihrer Reaktionen ausgezeichnet sind, die aber nicht infolge der Einwirkung eines Antigens auf den Organismus entstehen oder bei denen diese Entstehungsursache nicht nachgewiesen werden kann. Sie werden als „natürliche“ Antikörper bezeichnet und den „Immun-Antikörpern” gegenübergestellt, welche sich infolge der Reaktion auf die Einverleibung eines bestimmten und bekannten Antigens entwickeln. Da bei den natürlichen Antikörpern die genetische Beziehung zu einem Antigen als Erkenntnisquelle ausscheidet, muß die Erforschung dieser Wirkstoffe zum Teile andere Wege gehen als bei den irnmunisatorisc.h erzeugten Antikörpern. Dies sowie der Umstand, daß im Bereiche der natürlichen Antikörper Phänomene eigener Art auftreten, macht es notwendig, dieser Gruppe von Serumstoffen eine besondere Darstellung zu widmen, ohne damit präjudizieren zu wollen, daß zwischen ihnen und den Immun-Antikörpern eine Kluft besteht, welche zu grundsätzlicher Scheidung nötigt. Dies wird in dem Abschnitt über die „natürlichen Antikörper“ eingehend erörtert werden.

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© 1947 Springer-Verlag Wien

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Doerr, R. (1947). Definition. In: Antikörper. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-4829-7_1

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  • Publisher Name: Springer, Vienna

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