Zusammenfassung
Flüsse und Bäche sind — im Gegensatz zu Straßen und Eisenbahnen — von der Natur gegebene, landschaftsbildende, lebendige Wesen. Sie geben der Landschaft ihr Gesicht und zumeist auch den Namen. Ihre in Erscheinung tretende Form ist z. B. mit der geomorphologischen Bildung der ganzen Tallandschaft gleich eng verbunden, wie ihre Wasserführung mit dem Wasserhaushalt, der Pflanzenwelt sowie allen physikalischen, klimatischen und biologischen Vorgängen in ihrem Tale. Sind die Straßen und Eisenbahnen die Förderbänder der Wirtschaft, so sind die Flüsse und Bäche als die natürlichen Lebensadern der Täler und Landschaften anzusprechen. Ihr Wasserraum ist nicht nur fließende Welle, sondern auch Lebensraum einer reichgegliederten Pflanzen- und Tierwelt. Diese Naturverbundenheit verbietet nicht nur den willkürlichen Eingriff in ihre Gestaltung, sondern erfordert in jedem Falle verständnisvolle Rücksichtnahme auf das Wesen der Gewässer und ihre Landschaft. Schon bei der Planung und erst recht bei der Durchführung von Gewässerregulierungen ist somit das dem Techniker selbstverständliche Verlangen, daß der technische Erfolg des Bauens gesichert sein muß, in Einklang zu bringen mit den berechtigten Forderungen des Landschafts- und Naturschutzes.
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Güntschl, E. (1970). Wasserbau und Naturschutz. In: Hochwasserschutz und Raumordnung. Schriftenreihe der Österreichischen Gesellschaft für Raumforschung und Raumplanung, vol 11. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-4492-3_10
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