Skip to main content
  • 9 Accesses

Zusammenfassung

Ein wirksamer Schutz der Rechte der Geschädigten erfordert im Hinblick auf das u. U. außerordentlich hohe Schadensausmaß eine finanzielle Sicherstellung dieser Rechte. Das Abkommen sieht daher vor, daß der Inhaber der Kernanlage verpflichtet ist, eine finanzielle Sicherheit im Ausmaß seiner Haftung nachzuweisen und aufrechtzuerhalten. Eine solche finanzielle Sicherheit kann in einer Bürgschaft, Bank- oder Staatsgarantie, in liquiden Vermögenswerten oder, was meistens der Fall sein wird,.in einer Versicherung bestehen. Der einzelne Vertragsstaat ist für die Einhaltung dieser, dem Inhaber der Kernanlage auferlegten Verpflichtung verantwortlich, dies umsomehr, als das Abkommen vorsieht, daß es Sache des einzelnen Vertragsstaates ist, Art und Bedingungen der Versicherung oder sonstigen Garantie zu bestimmen. Der Vertragsstaat hat sich dabei mit einer Reihe von Fragen zu befassen, von denen wir die wichtigsten herausgreifen wollen.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

eBook
USD 2.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Author information

Authors and Affiliations

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1961 Springer-Verlag Wien

About this chapter

Cite this chapter

Schmid, F. (1961). Die Deckung der Haftpflicht. In: Das Abkommen der Europäischen Kernenergieagentur (OECE) über die Haftpflicht auf dem Gebiet der Kernenergie. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-4490-9_23

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-7091-4490-9_23

  • Publisher Name: Springer, Vienna

  • Print ISBN: 978-3-211-80595-4

  • Online ISBN: 978-3-7091-4490-9

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics