Zusammenfassung
Die Möglichkeit, die Landschaft als bildhafte Gesamterscheinung der Natur durch gesetzliche Maßnahmen unter Schutz zu stellen, ist eine späte Errungenschaft der Rechtsordnung.Während man rechtliche Maßnahmen, die einen Schutz des Pflanzen- und Tierreiches bewirken, auf dem Boden des heutigen Österreich sogar bis ins Mittelalter verfolgen kann (Jagd- und Fischereiregalien, Forstregalien), hat der Naturschutz im heutigen Sinne erst im ausgehenden 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Ausprägung und Gestalt erfahren. Die Gesetze, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts einen Schutz des Pflanzen- und Tierreiches bewirkten, waren noch vorwiegend von Nützlichkeitserwägungen bestimmt, wie etwa die Gesetze zum Schutz von Wald 1) und Feld 2). Auch die weitere Gesetzgebung um die Wende des 20. Jahrhunderts beschränkt sich noch auf den Tier- und Pflanzenschutz. Es seien erwähnt die Vogelschutzgesetze 3) und die Gesetze zum Schutze einzelner Tierarten 4), mit denen u.a. der Ausrottung des Maulwurfes Einhalt geboten wurde.
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Literatur
Klang, Kommentar zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch 1950, 2. Band, S.154 ff.
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© 1965 Springer-Verlag Wien
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Unkart, R. (1965). Der Landschaftsschutz in Österreich. In: Landschaftsschutz in Österreich. Schriftenreihe der Österreichischen Gesellschaft für Raumforschung und Raumplanung (ÖGRR), vol 4. Springer, Vienna. https://doi.org/10.1007/978-3-7091-4487-9_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-7091-4487-9_1
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Online ISBN: 978-3-7091-4487-9
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