Zusammenfassung
Dr Mensch ist von zwieschlächtiger Art. Er ist ein Stück Natur und damit, wie alles Natürliche, eingespannt in den unerbittilich notwendigen Gang des Naturgeschehens. Vor dem Naturgesetz gibt es keinen Vorrang des Menschen, weder vor dem Tiere, noch vor der unbelebten Natur. Der lebende Mensch ist soweit nur ein winziger, nichts als unfreier Träger, enie Durchgangsstelle des allgemeinen, keine Ausnahme kennenden ursächlichen Geschehens.
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Literatur
Recht und Leben Von den Werken, die sich bemühen
Recht und Lebenmeist auf verhältnismäßig knappem Raume
Recht und Leben entweder eine allgemeine Übersicht über oder eine Einführung in das Gebiet der Rechtswissenfchaft zu geben, sind die Rechtsenzyklopädien noch einigermaßen auschließlich auf den juristischen Leser eingestellt. Ausdrücklich hingewiesen sei auf die in ihrer Art klassische Enzyklopädie Adolf Merkels, 7. Aufl. Herausgegeben von Rud. Merkel, 1992.
Recht und Leben Nahe heran an jene sternger juristischen Enzyklopädien rückt Gruebers, Einführung in die Rechtswissenschaft, 6. Aufl., 1922: sie ist (Vorwort) „gedacht und geschrieben für den Studierenden der Rechte“. Ähnlich, wenn auch schon viel weniger formal als bei Grueber die Einstellung von Otto Fischers Einführung in die Wissenschaft von Recht und Staat, 1920.
Recht und Leben Verwandte Ziele, wie die bisher genannten „Einführungen“, verfolgt der Band Teil II, Abt. VIII von Hinnebergs Kultur der Gegenwart: „Systematische Rechtswissenschaft“, 2. Aufl., 1913, worin elf hervorragende Iuristen je ein Teilgebiet des Rechts darstellen. Den Abschnitt Bürgerliches Recht hat Rudolf Sohmim Rahmen dieses Sammelwerks trefflich dargestellt.
Recht und Leben Viel Sinn für Leben und Praxis zeigt und um die bestmögliche Lösung der pädagofischen Schwierigkeiten einer lebendigen Rechtseinführung bemüht sich krückmanns in Stoffauswahl und Vortrag etwas eignwillge „Einführung in das Rech“, 1912. Iosef Kohler will in seiner Einführung in die Rechtswissenschaft, 5. Auft., 1919, „von hoher Warte aus ein Bild der gesamten Rechtswissenschaft“ geben. An „Lesbarkeit“ für der gebildeten Laien warden diese Werke übertroffen von den „Einführungen“ von Th. Sternberg, in Sammlung Göschen 1920/22, und namentlich von G. Radbruch in „Wissenschaft und Bildung“, 5. Aufl., 1923
Recht und Leben Die deursche Staatsgestaltung bis kurz von der Umwälzung im November 1918 berücksichtigend. — Frisch, warmherzig und mit hellem Blick für die Gegenwartsaufgaben des Rechtes geschrieben ist die „Einführung“ von I. W. Hedemann, in den „Einführung“ von Richard Schmidt, die auch den nicht juristischen Leser stark fesseln wird, sit vorerst der 1. Teil erschienen, 1921.
Recht und Leben Vgl. Noch max rumpf, Volk und Recht1 1908, ein Versch, „Brücken zu schlagen zwischen Volk und Recht“ und Alfred Vierkandt, Staat und Gesellschaft in der Gegenwart, Wissenschaft und Bildung, 2. Aufl., 1921.
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Rumpf, M. (1927). Recht und Leben. In: Staats-kunde. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-17715-9_10
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-17715-9_10
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden
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