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Grundrechte und Grundpflichten

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Staatskunde
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Zusammenfassung

Dem Mittelalter war der zentralisierte, nach innen und außen souveräne und über alle Mitglieder gleichmäßig herrschende Staat unbekannt. Dennoch bewegte sich das damalige gesellschaftliche Leben in weit festeren Formen als heute, in Formen, in die der einzelne durch Geburt und Beruf gebunden wurde. Es gab keine freie, nur auf sich selbst gestellte Persönlichkeit, nicht den „Menschen an sich“, sondern jeder war und fühlte sich als Glied einer ihn mehr oder weniger schützenden, aber auch beschränkenden Gemeinschaft, die ihm sein äußerliches und inherliches Gepräge verlieh. Der Sensenmann des Holbeinschen „Totentanzes“ tritt nicht den Menschen schlechthin an, sondern den Bauern, Bürger oder Edelmann, den Abt, Bischof oder Papst usw. Selbft das wirtschaftliche Leben war durch die Zugehörigkeit zu einem Geburtsstande bestimmt und in Gilden und Zünften verfaßt, die das freie wirtfchaftliche Ausleben des Jndividuums verhinderten. Die verschiedenen Stände lebten unter Derschiedenem Recht und Gericht und waren alle, wenn auch in höchst verschiedertem Maße, durch das anerkannte Gesetz der Kirche, des Staates und Standes, der Gilde und Zünfte in der freiheit ihres Tun uud Denkens beschränkt sowie durch Abgaben und Dienste an Höhere in sehr ungleicher Weise belastet. Diese mittelalterliche Welt der vielgestaltigen Autoritäten waandelt sich seit der Renaissance immer mehr und auf immer weiteren Gebieten in unsere moderne Welt der individuellen Autonomie. Die Autonomie der religiösen Überzeugung, der Moral, wie des Denkens überhaupt und die liberalsdemokratische Autouomie in Politik und Wirtschaft find der Ausdruck ein uud derfelben Bewegungsrichtung der neuzeitlichen Geschichte, die in den Glaubenskämpfen des 17. Ih. protestantische Freiheit verlangt und die in der Französischen Revolution in den Ruf „freiheit und Gleichheit“ ausbricht, die Kants Staatslehre und seinen kategorischen Imperativ formuliert, durch Herder und Pestalozzi „allgemeine Mettschenerziehung“ fordert und die schließlich auch die „Menschen- und Bürgerrechte„ in der politischen Kultur zu verfassungsmäßiger Anerkennung gebracht hat. Ihr Entstehen verdanken diese letzteren aber nicht einer politischen Revolution, sondern der religiösen Reformation und dem nie erloschenen Bewußtsein von der „teutschen Libertät“, der ständischen Freiheit.

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Literatur

Zu Abschnitt I

Zu Abschnitt III

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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.

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Heller, H. (1926). Grundrechte und Grundpflichten. In: Staatskunde. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-15799-1_1

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-15799-1_1

  • Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-663-15236-1

  • Online ISBN: 978-3-663-15799-1

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