Zusammenfassung
Der Begriff des Eigenverbrauchs wurde durch das Mehrwertsteuergesetz gegenüber dem alten Recht erweitert1). Es soll vermieden werden, daß durch den sofortigen Vorsteuerabzug für einen Unternehmer bei der privaten Nutzung oder Entnahme voll entlasteter Gegenstände des Betriebsvermögens gegenüber anderen privaten Verbrauchern ungerechtfertigte Steuervorteile entstehen. Grundsätzlich soll durch die Besteuerung des Eigenverbrauchs eine Gleichstellung des Unternehmers als Privatverbraucher mit dem Endverbraucher erreicht werden. Im alten Unsatzsteuersystem unterlag als Eigenverbrauch nur die private Entnahme von Gegenständen durch einen Einzelunternehmer der Umsatzsteuer. Nicht unter den Begriff des Eigenverbrauchs fiel dagegen die bloße außerbetriebliche Nutzung von Gegenständen des Betriebsvermögens. Die Entnahme von Gegenständen bzw. die außerbetriebliche Nutzung von Gegenständen durch einen Gesellschafter einer Personen- oder Kapitalgesellschaft wird wie früher als steuerbare Lieferung bzw. sonstige Leistung des Unternehmens an den Gesellschafter behandelt.
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Vgl. dazu auch die Ausführungen S. 23 und 87.
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Stehle, H., Obermaier, R. (1967). Erfassung des Eigenverbrauchs. In: Die Mehrwertsteuer in der betrieblichen Praxis. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13531-9_9
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12668-3
Online ISBN: 978-3-663-13531-9
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