Zusammenfassung
Entsprechend der Systematik der Mehrwertsteuer ist bei Umsätzen zwischen Unternehmern in der Regel der gesonderte Ausweis von Nettoentgelt und Steuerbetrag in den Rechnungen erforderlich. Ein gesonderter Ausweis der Steuer entfällt jedoch bei nach § 4 Nrn. 6–26 UStG steuerfreien und bei nach § 19 UStG versteuerten Umsätzen sowie bei Umsätzen an NichtUnternehmer. (Siehe dazu im einzelnen die Ausführungen auf S. 78.) Deshalb kann zur Erfassung der Steuer die Auf Zeichnungspflicht nicht an die in den Rechnungen gesondert ausgewiesenen Steuerbeträge anknüpfen. Es bedarf vielmehr der Erfassung der (Netto-)Entgelte, von denen dann die Steuerschuld und durch Abzug der Vorsteuern davon die Steuerzahllast des Unternehmers berechnet wird.
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Referenzen
Ab 1. 7. 1968: 11 % — Divisor 10,0909.
Ab 1. 7. 1968: 5,5 % — Divisor 19,1818.
Ab 1. 7. 1968: 10,0909 bzw. 19,1818.
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Stehle, H., Obermaier, R. (1967). Erfassung und Buchung der Ausgangsrechnungen (Absatzseite). In: Die Mehrwertsteuer in der betrieblichen Praxis. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13531-9_8
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13531-9_8
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12668-3
Online ISBN: 978-3-663-13531-9
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