Zusammenfassung
Die folgende Übersicht enthält die wesentlichen Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes 1967 und verweist auf Neuerungen und Änderungen im Vergleich zum bisherigen Recht.
Die im fogenden angegebenen §§ des UStG (Mehrwertsteuer) beziehen sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt ist, auf das Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer) vom 29. 5. 1967 mit den vom Bundestag am 8. 9. 1967 beschlossenen Änderungen.
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Referenzen
Siehe auch Fußnote auf S. 45.
Ab 1. 7.1968 11 %.
Ab 1. 7.1968 5,5 %.
Siehe dazu auch S. 35.
Im Einvernehmen mit dem BdW hat der BdF durch Erlaß vom 1. 9.1967 (BGBl. Teil I S. 351 f.) bestimmt, daß Lieferungen in das Währungsgebiet der DM-Ost in gleicher Weise, d. h. bei vollem Vorsteuerabzug, von der Umsatzsteuer freigestellt sind wie Exportlieferungen. Unternehmer, die Gegenstände aus dem Währungsgebiet der DM-Ost erwerben, erhalten einen Kürzungsanspruch von 4 % (bzw. von 2 % für die in der Anlage 1 zum UStG bezeichneten Gegenstände). Diese Sätze erhöhen sich ab 1. 7. 1968 auf 5 % bzw. 2,5 %. Die Behandlung des Dienstleistungsverkehrs zwischen den beiden DM-Währungsgebieten wird durch einen besonderen Erlaß geregelt.
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Stehle, H., Obermaier, R. (1967). Das Mehrwertsteuergesetz. In: Die Mehrwertsteuer in der betrieblichen Praxis. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-13531-9_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-13531-9_3
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-663-12668-3
Online ISBN: 978-3-663-13531-9
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