Zusammenfassung
Der Teil des Schergerätes, in den die Bodenprobe eingebaut wird, die Scherbüchse mit einer Probenfläche von 6 x 6 cm, besteht im wesentlichen aus den zwei Scherbüchsenhälften (Abb. 18a), die durch zwei Halteschrauben beim Einbau und bei der Konsolidierung miteinander verbunden sind. Die Büchse ist oben und unten mit gelochten Zahnplatten, Filtersteinen und Entwässerungslöchern versehen. Auf dem oberen Filterstein sitzt eine Druckplatte, über die die Normalbelastung mittels Gehänge aufgebracht wird (Abb. 18 b). Zum Abscheren wird die Büchse in einen Behälter gestellt, der mit Wasser gefüllt ist. Dieser Behälter ruht auf einem Kugellager, damit bei der Scherverschiebung keine Reibungswiderstände auftreten; denn es wird der untere Teil der Scherbüchse, die starr in dem Behälter sitzt, gegen die obere Hälfte der Büchse verschoben. Die Scherkraft wird durch einen Elektromotor erzeugt, der über ein Getriebe und eine Druckspindel den Behälter und somit die untere Scherbüchsenhälfte mit 30 verschiedenen konstanten Vortriebsgeschwindigkeiten zwischen 0,0014 und 2,15 mm/min gegen die obere Scherbüchsenhälfte verschieben kann, an der die Scherkraft mit einem Ringdynamometer gemessen wird (Abb. 18b) (Golder 1942).
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Horn, A. (1964). Verwendete Geräte. In: Die Scherfestigkeit von Schluff. Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 1346. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-07036-8_5
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