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Konzernrevision

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Zusammenfassung

Die Konzernrevision ist die Interne Revision des Konzerns.

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Referenzen

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  2. § 18 AktG 1965 bestimmt den Begriff des Konzerns und des Konzernunternehmens wie folgt: »(1) Sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der einheitlichen Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefaßt, so bilden sie einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen. Unternehmen, zwischen denen ein Beherrschungsvertrag (S 291) besteht oder von denen das eine in das andere eingegliedert ist (§ 319), sind als unter einheitlicher Leitung zusammengefaßt anzusehen. Von einem abhängigen Unternehmen wird vermutet, daß es mit dem herrschenden Unternehmen einen Konzern bildet. (2) Sind rechtlich selbständige Unternehmen, ohne daß das eine Unternehmen von dem anderen abhängig ist, unter einheitlicher Leitung zusammengefaßt, so bilden sie auch einen Konzern; die einzelnen Unternehmen sind Konzernunternehmen.«

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  3. Zentral organisierte Konzerne sind durch eine straffe Leitung und Kontrolle gekennzeichnet. Bei dezentral organisierten Konzernen beschränkt sich die einheitliche Leitung und Überwachung auf ein Mindestmaß. Den Konzernunternehmen wird im Rahmen der allgemeinen Konzern-politik eine gewisse Selbständigkeit in ihren Entscheidungen belassen.

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  5. Eine verstärkte Tendenz zu Zusammenschlüssen durch Kooperation, Beteiligung, Übernahme oder Fusion ist in der deutschen Wirtschaft seit 1960 festzustellen. Die Notwendigkeit zur Konzentration hat sich in den letzten Jahren erhöht. Allein in 1968 und 1969 sind wenigstens 35 Umtausch- und Abfindungsangebote sowie über 140 Beteiligungsübertragungen zu registrieren, an denen börsennotierte Aktiengesellschaften beteiligt waren. Hofmann, R., Bilanzkennzahlen. Industrielle Bilanzanalyse und Bilanzkritik, 2. Aufl., Köln und Opladen 1971, S. 261; Unternehmenskonzentration 1968/69, Aktienreport — Information für Kapitalanlage, Ausgabe 1969/II der Dresdner Bank AG, Frankfurt/M., S. 5 ff.

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  6. Obwohl zahlreiche Untersuchungen über das Gebiet der Internen Revision vorliegen, wurde über die Konzernrevision nur vereinzelt berichtet. Vgl. u. a. Raunacker, W., Die Revision industrieller Tochtergesellschaften im Dienste der Mutterunternehmung, Berlin 1927; Kobertstein, W., Das Rechnungswesen des Konzerns, Freiburg 1949, S. 116 ff.;

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  14. In die Untersuchung des IIA aus dem Jahre 1951 waren 274 Gesellschaften einbezogen, die über insgesamt 23 980 Aktivitäten an verschiedenen Standorten verfügten, das sind im Durchschnitt über 80 je Gesellschaft. Vgl. Nicholson, F. B., Principles Versus Practices, in: TIA, September 1952, S. 36. Gesamtdarstellung siehe IIA 1950–1951 Survey of Internal Auditing Practices in Industry, Report of the 1951–52 Committee on Internal Auditing Principles and Practices.

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  16. Vorstellungen über den organisatorischen Aufbau einer Internen Revision vermitteln u. a.: Balmann, W., Leitfaden, a.a.O., S. 157; Brink, V. Z., und Cashin, J. A., Interne Revision, Berlin 1962, S. 87;

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  18. Hofmann, R., Bedeutung und Aufgaben der Konzernrevision, in: DB 1970, S. 1985;

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  19. Hofmann, R., Internal Control, Elements of a Coordinated System and its Importance to Management and the Independent Public Accountant, American Institute of Certified Public Accountants, New York 1949, Organization Chart 1 + 3; Aufgabengliederung und Bedeutung der Revisionsabteilung, in: DB 1954, S. 602. Siehe hierzu ferner: Organisation der Internen Revisionsabteilung nach »hierarchischen Gesichts-punkten«, Abb. 8, Organisation der Internen Revisionsabteilung nach »Aufgabengebieten«, Abb. 9, Organisation der Internen Revisionsabteilung nach »geographischen Gesichtspunkten«, Abb. 10.

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  20. Vgl. hierzu Ziffern 5.1.1 bis 5.1.3.

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  21. Einzelheiten über die Aufgaben des Revisionsleiters enthalten die »Stellenbeschreibungen des Leiters der Internen Revision« der Remington Rand, New York, Abb. 18, und der Utah Construction & Mining Co., San Franzisko, Abb. 19.

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  22. »Consideration may be given to assigning resident auditors at some of the largest locations to be responsible for the audit work at that location.« Organization and Operation of an Internal Auditing Department, Research Committee Report 1, IIA 1953, S. 13.

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  23. Stellenbesdireibungen für den Revisionsleiter und die Mitarbeiter dieser Abteilung enthält die Ausarbeitung des NICB. Für den Revisionsleiter wird eine Reihe synonymer Begriffe verwendet, wie Audit Director, Chief Auditor, Chief — Internal Auditing, Director Auditing and Reports, Director General Audit und Internal Audit Manager. Für die Mitarbeiter der Internen Revision liegen u. a. Stellenbeschreibungen vor für: Audit Supervisor, Senior Auditor, SemiSenior Auditor und Junior Auditor. Siehe hierzu: Internal Auditing, a.a.O., S. 27 ff.

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  24. »Ohne exakte Stellenbeschreibung keine klare Delegation von Verantwortung, ohne klare Delegation von Verantwortung keine Möglichkeit zur echten Führung im Mitarbeiterverhältnis.« Höhn, R., Stellenbeschreibung und Führungsanweisung, 5. Aufl., Bad Harzburg 1971, S. VI und S. VII.

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  33. Schmalenbach, E., Über Dienstgliederung im Großbetrieb, Köln und Opladen 1959.

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  34. Die Stellenbeschreibung des Leiters der Konzernrevision und die Aufgaben dieser Stabsabteilung sind abzugrenzen und mit den anderen Abteilungen im Unternehmen zu koordinieren, damit Doppelarbeiten vermieden und ein hoher Wirkungsgrad erzielt wird.

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  38. SO ist beispielsweise die Stellenbeschreibung für den Leiter der Internen Revision der Utah Construction & Mining Co. ausführlich gehalten. Neben Zweck und Aufgaben der Stelle wird detailliert auf die Verantwortung für das Vermögen der Gesellschaft, die unterstellten Mitarbeiter, den mit der Stelle verbundenen Schwierigkeitsgrad und auf die fachlichen und beruflichen Voraussetzungen eingegangen. Siehe Abb. 19 »Stellenbeschreibung des Leiters der Internen Revision«. Ins einzelne gehende Erläuterungen enthält auch die Stellenbeschreibung des Leiters der Internen Revision der Remington Rand, Abb. 18.

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  39. Für die zu entwickelnden Aktivitäten werden in den Stellenbeschreibungen nachstehend erläuterte Begriffe verwendet: (1) berät, schlägt vor = Erarbeiten von Entscheidungshilfen, Alternativen oder gutachterlicher Stellungnahme. Tragen der Verantwortung für die sachlich richtige und rechtzeitige Beratung. (2) führt durch = Durchführen der angewiesenen Aufgaben bis zum erfolgreichen Abschluß, (3) entscheidet, legt fest, ordnet an = Federfihren bei der Erarbeitung entscheidungsrelevanter Daten, Informationen, Vorschläge unterstellter bzw. nichtunterstellter Einheiten und Prüfen notwendiger Entscheidungen. Erlassen von Ausführungsbestimmungen. Tragen der Verantwortung für die sachlich richtige und fristgerechte Entscheidung. (4) entwickelt, erarbeitet, erstellt = Zusammentragen und Auswerten aller erforderlichen Daten und Argumente. Übernehmen der Verantwortung für Vollständigkeit, sachliche Richtigkeit und fristgerechte Erstellung der Pläne bzw. Budgets. (5) fördert, gewährleistet, sorgt für, unterhält, veranlaßt; (a) Bei unterstellten Einheiten. Formulieren der Aufgaben unter Entfaltung von Eigeninitiative. Überwachen der wirksamen und zügigen Durchführung dieser Aufgaben im Rahmen der Führungsverantwortung. (b) Bei nichtunterstellten Einheiten. Anregen der Tätigkeiten anderer Einheiten unter gleichzeitiger Koordinierung. (6) Initiative = Feststellen von Mängeln, Erarbeiten von Verbesserungsvorschlägen unter gleichzeitiger Anregung der Entscheidung der zuständigen Einheit. (7) kontrolliert, überwacht = Überprüfen von Tätigkeit und Erfolg der Arbeit seiner Mitarbeiter. Übernehmen der Führungsverantwortung für die Einhaltung der Richtlinien und die Erreichung der vorgegebenen Ziele. (8) Zustimmung ist ein Erfordernis zur Wirksamkeit der Entscheidung einer anderen Einheit; im Falle der Verweigerung erfolgt eine Sperrung. Es besteht jedoch die Pflicht, die divergierende Auffassung zu begründen und einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. In diesem Falle verlagert sich die Entscheidung auf die nächste Führungsebene.

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Hofmann, R. (1972). Konzernrevision. In: Interne Revision. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-05385-9_6

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-05385-9_6

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