Zusammenfassung
Gentechnische Eingriffe in menschliche Keimzellen, menschliche Zygoten und menschliche Embryonen sind in Brasilien verboten.
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- 1.
Resolution Nr. 1.957/2010, Resolution Nr. 2.013/2013 und, Resolution Nr. 2.121/2015 und Resolution Nr. 2.168/2017.
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Die einzige Veränderung war in Punkt 1.1 am Ende des Satzes die Ausnahme hinzuzufügen: „… außer in Fällen einer Zusammenarbeit mit der brasilianischen Regierung“.
- 3.
Epigenetik ist ein in der Biologie verwendeter Begriff, der sich auf Eigenschaften einzelliger und vielzelliger Organismen bezieht (wie Veränderungen des Chromatins und der DNA), welche bei den verschiedenen Zellteilungen stabil sind, aber keine Veränderungen in der DNA-Sequenz des Organismus bewirken. Dazu siehe BIRD, Adrian, „Perceptions of epigenetics“. Nature 447, 396–398 (24 May 2007). Das epigenetische Erbe ist die Übertragung der von den Eltern gemachten Erfahrungen auf die Kinder, die nicht über die DNA geschieht. Gemäß den traditionellen Vorstellungen wird bei der Bildung des Embryos dessen Epigenom vollständig gelöscht und nach den in seiner DNA enthaltenen Informationen neu geschrieben. Doch bei einigen Genen bleiben epigenetische Abdrücke erhalten und werden von einer Generation zur anderen weitergegeben. Siehe hierzu The University of Utah, Genetic Science Learning Center, Epigenetics and Inheritance, s. www.learn.genetics.edu/content/epigenetics/inheritance. Zugegriffen am 28.04.2017.
- 4.
Die CTNBio ist ein multidisziplinäres Gremium, welches durch das Gesetz für Biosicherheit geschaffen wurde. Ihre Zielsetzung ist die beratende und fachliche Unterstützung der Bundesregierung bei der Formulierung, Aktualisierung und Implementierung der nationalen Politik für Biosicherheit, in Bezug auf genetisch veränderte Organismen. Außerdem stellt die CTNBio technische Sicherheitsnormen auf und verfasst Stellungnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit, der lebenden Organismen und der Umwelt im Hinblick auf Tätigkeiten wie die Herstellung, Experimente, die Pflege, Manipulation, den Transport, die Kommerzialisierung, den Verbrauch, die Lagerung, die Freisetzung und Entsorgung von bzw. mit genetisch veränderten Organismen und deren Derivaten.
- 5.
„Nicht verwendbare Embryonen“: jene mit genetischen Veränderungen, welche durch Präimplantationsdiagnostik festgestellt wurden, gemäß den vom Gesundheitsministerium aufgestellten Normen, und die eine unterbrochene Entwicklung aufweisen durch das Ausbleiben von Teilung nach einer Dauer von mehr als 24 Stunden nach der In-vitro-Fertilisation oder durch morphologische Veränderungen, welche die vollständige Entwicklung des Embryos beeinträchtigen. Diese Definition befindet sich in der Resolution Nr. 29/2008, ANVISA, s.u. 3.3.3.
- 6.
V - Kryokonservierung von Gameten oder Embryonen:1.Embryonen, die seit drei Jahren oder mehr kryokonserviert und aufgegeben wurden, dürfen vernichten werden. [...]
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Maffeis Moreira, M.R. (2020). Gentechnische Eingriffe in menschliche Keimzellen in Brasilien. In: Taupitz, J., Deuring, S. (eds) Rechtliche Aspekte der Genom-Editierung an der menschlichen Keimbahn . Veröffentlichungen des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim, vol 47. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-59028-7_5
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