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Agrarrecht 4.0 – Digitale Revolution in der Landwirtschaft

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Handbuch Industrie 4.0: Recht, Technik, Gesellschaft

Zusammenfassung

Die digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft verändert in überdurchschnittlich wachsendem Maß und mit hoher Intensität auch die Landwirtschaft. Diese hat bereits in den letzten Jahrzehnten auch dank hoher Technisierungsgrade erhebliche Ertragssteigerungen erreichen und so Ernährungssicherung garantieren können. Die hohe Produktivität zeigt sich darin, dass ein Landwirt 1900 etwa 4, 1949 rund 10 und heute (bei weniger Fläche) rund 155 Menschen ernährt – bei steigender Bevölkerungszahl. Die Digitalisierung der Landwirtschaft führt diesen wachsenden Produktivitätsprozess auf erweiterter, innovativer Technologiebasis fort und gestaltet zugleich den land- und ernährungswirtschaftlichen Bereich gegenüber früher tiefgreifend um. Differenziertere, effektivere und zielgenauere Agrarproduktion, Qualitätssteigerung und höhere Erträge von Nahrungsgütern im Tier- und Pflanzensektor, geringere Umweltbelastung und sparsamerer Ressourceneinsatz im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, betriebliche Effizienzsteigerung im Zeit-, Kosten- und Managementbereich, ökonomische und soziale Sicherung der Landwirte sowie bessere Transparenz für Handel und Verbraucher sind Ziele, die durch die Digitalisierung differenziert vorangebracht werden. Die Durchdringung mit Informations- und Kommunikationstechnologien dritter Ordnung im Agrarsektor führt sukzessive zu einer neuartigen Verbindung von bäuerlicher Erfahrung, landwirtschaftlichem Unternehmertum und digitaltechnologischer Kompetenz in der umfassenden „Infosphäre“ als fortentwickeltem agrarischem „Onlife“ – die ununterscheidbar zusammengewachsene Offline- und Online-Welt (siehe Floridi 2015, S. 67). Bauernregeln und Algorithmen, menschliche Intelligenz und künstliche Intelligenz, das Auge des kundigen Landwirts und das ausgelagerte „Auge“ über GPS, Wissenschaftsbasierung und Praxiserfahrung – all dies wird gewissermaßen eine neue Synthese bilden in einer künftigen – Agrar- und Lebensmittelbereich umfassenden – integrierten digitalen Ernährungswirtschaft. Bereits jetzt gehört die Landwirtschaft zu den am umfassendsten digitalisierten Sektoren, wobei im smarten Digital Farming die Anwendung in spezifischen Bereichen und Einzelfällen noch vorherrschend ist. Dabei kommt im Landwirtschaftssektor die ganze Bandbreite unterschiedlicher Digitaltechnologien zum Einsatz, die in ständiger Weiterentwicklung (Becaming, Permanent-Updates) begriffen sind. Zu nennen sind vor allem Computing/PC, Online-Technologien/Internet, Satellitentechnik/GPS, Data Mining und Big Data, Cloudtechnik, Ansätze der Künstlichen Intelligenz (KI), Robotik, Sensortechniken, Drohnen (unbemannte Luftfahrzeuge), Erweiterte Realität (AR) und Virtuelle Realität (VR), Blockchain, Mobiles Bezahlen, Mobiltechnologien wie Smartphone und Tablet, aber damit verbunden auch Apps, Trackingsysteme, Scorings, Chatbots und Social-Web verbindungen. Diese Digitaltechnologien verschiedener Ausrichtung, Ausprägung und Reifegrade kommen in unterschiedlichen landwirtschaftlichen Produktionssegmenten zum Einsatz, stehen in der Erprobung oder sind als Prototypen vorhanden.

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Notes

  1. 1.

    Diese digitalen Technologien werden ergänzt und erweitert durch eine Reihe technologischer Innovationen in anderen Bereichen, so durch Biotechnologien (unter Einsatz verschiedener Techniken wie z. B. Gen-Editing, CRISPR/Cas), Nanotechnologien, Materialwissenschaften, aber auch 3-D-Druck.

  2. 2.

    Digital-Projekt zu „Smart Farming“/„Smart Services“, das vom Deutschen Zentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) in Zusammenarbeit mit dem Bereich BWL/Wirtschaftsinformatik der Universität des Saarlandes durchgeführt wird – ein noch laufendes Projekt.

  3. 3.

    Neben den Infrastrukturproblemen treten weitere Probleme hinzu wie fehlende Standards, mangelnde Schnittstellen, inkompatible Geräte, unzureichende Zurverfügungstellung öffentlicher Daten /Open Data Management, des Umgang mit den Auswirkungen der Plattformökonomie, Unsicherheiten hinsichtlich des betrieblichen und persönlichen Datenschutzes, Probleme der Cybersicherheit.

  4. 4.

    Welternährungsgipfel 1996 – „Rome Declaration on World Food Security“, http://www.fao.org/docrep/003//w361e/w3613e00; Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Januar 2011 zur Anerkennung der Landwirtschaft als Sektor von strategischer Bedeutung für die Ernährungssicherheit (2010/2112 (INI)), ABl. 2012 C 136 E/8 (unter R. 4.).

  5. 5.

    Das GFFA ist eine internationale Konferenz zu zentralen Fragen der globalen Land- und Ernährungswirtschaft, die seit 2009 jährlich im Rahmen der Internationalen Woche in Berlin stattfindet, https://www.gffa-berlin.de/ (18.3.2019).

  6. 6.

    Art. 5 S. 2 Strategiepläne-Verordnung (Vorschlag der Kommission zur Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne), COM(2018) 392 final.

  7. 7.

    Vgl. Art. 63 Abs. 4, Art. 64 Abs. 1 lit. b Vorschlag zur Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik („Horizontale GAP-Verordnung“), COM(2018) 393 final.

  8. 8.

    Die einzelnen Gesetze der Bundesländer tragen unterschiedliche Titel. In der rechtlichen Ausgestaltung weisen sie bei grundlegender Gemeinsamkeit eine Reihe jeweiliger landesspezifischer Forderungen Unterschiede auf.

  9. 9.

    Zur praktischen Umsetzung in Deutschland s. auch Bundesministerium des Innern, 4. Geo-Fortschrittsbericht der Bundesregierung, Juni 2017, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/moderne-verwaltung/geoinformationen/4-geo-fortschrittsbericht.pdf;jsessionid=F96B05C519C7D36F4B37AE0B21F92493.2_cid287?__blob=publicationFile&v=2 (23.03.2019).

  10. 10.

    Real Time Kinematic-Signale helfen als Korrektursignal dabei, dass ein digitalisierter Traktor auf 2 cm spurgenau bewegt. Die Kosten für diese RTK-Digitalspurtechnologie bewegen sich aktuell zwischen 700 bis 900 € im Jahr pro Traktor.

  11. 11.

    Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 S. 1, ber. Nr. L 314 S. 72).

  12. 12.

    Sie bezieht sich insbesondere auf technische und organisatorische Maßnahmen des Verantwortlichen, die Risiken zur Vernichtung, Verlust, Veränderung oder unbefugte Offenlegung (sei es unbeabsichtigte oder unrechtmäßig) von personenbezogenen Daten reduzieren.

  13. 13.

    Nach § 1a Abs. 2 Nr. 3 Straßenverkehrsgesetz ist eine jederzeitige manuelle Übersteuerung durch den Fahrzeugführer erforderlich. Allerdings gibt es Referenz- und Erprobungsstrecken. Zu möglichen ethischen Problemlagen s. Härtel 2019, S. 58.

  14. 14.

    Siehe dazu die umfassende Voruntersuchung zur biologischen Transformation „Biointelligenz – eine neue Perspektive für nachhaltige industrielle Wertschöpfung“, die die verschiedenen Wertschöpfungsbereiche aus unterschiedlich biologisch-ansetzenden Sektoren in einem einheitlichen und perspektivischen Ansatz zusammenführt, Fraunhofer Gesellschaft 2019.

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Härtel, I. (2020). Agrarrecht 4.0 – Digitale Revolution in der Landwirtschaft. In: Frenz, W. (eds) Handbuch Industrie 4.0: Recht, Technik, Gesellschaft. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-58474-3_22

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  • Publisher Name: Springer, Berlin, Heidelberg

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