FormalPara Englischer Begriff

Usutu virus

FormalPara Beschreibung des Erregers

Familie: Flaviviridae; Gattung: Falvivirus; Art: Usutu-Virus. Plusstrang-RNA-Genom, behüllt. USUV gehört zum Japanischen-Enzephalitis-Virus-Serokomplex.

FormalPara Erkrankungen

Verbreitung: Das USUV stammt aus Afrika; voraussichtlich 1996 trat es erstmals in Europa auf, 2001 wurde es in Österreich mit einem massiven Vogelsterben in Verbindung gebracht, seitdem breitet es sich auf dem Kontinent aus.

Vektor: Stechmücken (hauptsächlich Culex pipiens, auch Aedes albopictus).

Wirte: Hauptwirte sind Vögel, außerdem Säugetiere, vor allem Menschen, Pferde und Nagetiere; Amseln zeigen unter den Vögeln die höchste Sterblichkeit durch USUV-Infektionen.

Klinik: Patienten mit einer Usutu-Virus-Infektion leiden häufig an Fieber und Hautausschlägen. Bei immungeschwächten Personen sind auch neurologische Manifestationen möglich. Die weltweit erste akute neuroinvasive USUV-Infektion (USUV-Meningoenzephalitis) wurde 2009 in Italien über den Nachweis viraler RNA in einer Liquorprobe diagnostiziert.

FormalPara Analytik

Direktnachweis: Nachweis viraler RNA durch RT-PCR (Polymerase-Kettenreaktion).

Serologie: Nachweis spezifischer Antikörper (IgG, IgM) im Serum durch Enzyme-linked Immunosorbent Assay (ELISA) und indirekte Immunfluoreszenz (IIFT; Immunfluoreszenz, indirekte). Kreuzreaktionen mit Antikörpern gegen andere Flaviviren sind beschrieben.

FormalPara Probenmaterial

Direktnachweis: Blut oder Liquor. Das Material sollte bis zur Weiterverarbeitung bei +4 bis +8 °C aufbewahrt werden.

Serologie: Serum oder Plasma für den Nachweis der Antikörper sind bei +4 °C bis zu 2 Wochen lang beständig, bei −20 °C über Monate und Jahre hinweg. Zur Tiefkühlkonservierung des IgM kann man den Proben 80 % gepuffertes Glyzerin beifügen.

FormalPara Diagnostische Wertigkeit

Der direkte Virusnachweis ist nur wenige Tage nach Krankheitsbeginn während der kurzen virämischen Phase möglich. Anschließend sind USUV-spezifische Antikörper über IIFT und/oder ELISA bestimmbar. Kreuzreaktionen mit Antikörpern gegen andere Flaviviren sind zu berücksichtigen, weshalb ein paralleles Screening nach Antikörpern gegen verschiedene, differenzialdiagnostisch bedeutsame Flaviviren (etwa per IIFT-Biochip-Mosaik) wesentlich zur Diagnosefindung beitragen kann. Die Anamnese (Impfungen, Reisen in Endemiegebiete) des Patienten kann wichtige ergänzende Informationen liefern.

Differenzialdiagnose: tropische Fiebererkrankungen wie West-Nil-Fieber, Dengue-Fieber, Gelbfieber, Chikungunya-Fieber, Japanische Enzephalitis, Sandfliegenfieber oder Malaria.

Durch die Verordnung zur Anpassung der Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) an die epidemische Lage (IfSG-Meldepflicht-Anpassungsverordnung), die am 01.05.2016 in Kraft getreten ist, wurde die Meldepflicht für Labore nach § 7 Abs. 1 Satz 1 IfSG auf den direkten oder indirekten Nachweis von Chikungunya-Viren, Dengue-Viren, West-Nil-Fieberviren, Zika-Viren und sonstige Arboviren ausgedehnt, soweit der Nachweis eine akute Infektion anzeigt. Darüber hinaus können allgemeine nicht erreger- oder krankheitsspezifische Meldepflichten bestehen.