Zusammenfassung
Die hüttenmännischen Verfahren haben den Zweck, Metalle aus ihren Erzen durch Aufbereitung, Röstung, Schmelzen usw. möglichst rein darzustellen. Die Erze kommen in der Natur meist aber noch mit Beimengungen (Gangart) anderer Metallverbindungen, z. B. von Blei, Antimon, Arsen vergesellschaftet vor. Zum Schutze der Arbeiter ist es von Bedeutung, ob das Erz oder Reinmetall oder die Beimengungen giftig sind, und ob bei dem Betriebsprozesse sonst Gifte, z. B. in Gasform, sich bilden. Blei und Quecksilber sind als starke Gifte bekannt, Zink und Kupfer im allgemeinen, Silber, Gold und Platin aber als völlig unschädlich zu bezeichnen. Das Antimon und Arsen in den Beimengungen, die Cyanverbindungen und das Kohlenoxyd wirken giftig; die bei der Verarbeitung der meist schwefelhaltigen Erze sich bildenden schwefligsauren Gase verursachen mindestens lästige Gesundheitsstörungen. Am häufigsten sind Zink-, Kupfer- und Silbererze, manchmal auch Golderze mit Bleierzen versetzt. Daher spielt in diesen Hütten wesentlich die Bleigefahr eine wichtige Rolle; die gefährlichste Arbeit aber ist naturgemäß in den Bleihütten selbst zu verrichten. Die Quecksilberhütten bilden eine Gruppe für sich.
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Frey, G. (1926). Die Verhüttung von Blei, Zink, Kupfer, Silber, Gold, Platin und Quecksilber. In: Alexander, A., et al. Gewerbehygiene und Gewerbekrankheiten. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-42986-0_42
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-42986-0_42
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