Zusammenfassung
Um systematisch vorzugehen, sei zunächst der Begriff der »stadtischen gewerblichen Untemehmung« festgestellt. Es sind darunter kommunale Veranstaltungen begriffen, die in der Absicht einer Gewinnerzielung betrieben werden1). Das Maßgebende für die Definition ist nicht, ob ein Gewinn tatsächlich erzielt wird — das Unternehmen kann auch mit Verlust abschließen —, sondern die Absicht der Gewinnerzielung.
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Dieses Kapitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieses Kapitel ist aus einem Buch, das in der Zeit vor 1945 erschienen ist und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
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Majerczik, W. (1919). Die bisherige Stellung der gewerblichen Unternehmungen im Haushalt der Städte.. In: Kommunale gewerbliche Unternehmungen als Kampfmittel gegen die finanzielle Notlage der deutschen Städte. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-42415-5_2
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